Geistiges Eigentum

DHV warnt vor einer Relativierung des Urheberrechts

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) fordert ein bildungs- und wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht, das einen effektiven Schutz geistigen Eigentums gewährleistet. "Ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht kann nicht darin bestehen, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu verpflichten, ihre Werke kostenlos zu veröffentlichen", erklärte der Präsident des DHV, Professor Dr. Bernhard Kempen. Darauf laufe jedoch die von der "Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen" geforderte Zweitveröffentlichung hinaus. "Damit würde sowohl das Urheberrecht als auch die Wissenschaftsfreiheit der betroffenen Wissenschaftler untergraben", hob Kempen anlässlich des 60. DHV-Tages in Hamburg hervor.

23.03.2010 Pressemeldung Deutscher Hochschulverband (DHV)

Den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern müsse es als Urhebern vorbehalten bleiben, zu bestimmen, ob, wann, wo und wie sie ihre Werke veröffentlichen. Ausschließlich sie selbst müssten entscheiden, ob sie ihre Werke im Rahmen von Open Access-Publikationen kostenlos zur Verfügung stellten. "Für eine Verpflichtung zur Open Access-Publikation kann insbesondere nicht die aus öffentlichen Mitteln geförderte Vergütung bzw. Besoldung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern als Begründung herhalten", so Kempen. "Diese Position relativiert das Urheberrecht und stellt es in einen vordergründigen ökonomischen Zusammenhang". Nach der durch das Arbeitnehmererfindungsgesetz (2002) entfallenen Möglichkeit, selbst Patente anzumelden, drohten Stellung und Rechte von Wissenschaftlerin-nen und Wissenschaftlern weiter abgebaut zu werden.

Der Deutsche Hochschulverband ist die bundesweite Berufsvertretung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland mit rund 25.000 Mitgliedern.


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