Föderalismus und das Recht auf Bildung
(redaktion) Eine hessische Schülerin, die ein rheinland-pfälzisches Gymnasium nicht besuchen darf und eine Rheinland-Pfälzer Oberstufenschülerin, der verwehrt wird, in eine hessische Oberstufe zu wechseln: (Schul)Bildung in Deutschland ist mit nahezu unüberwindbaren Hürden versehen, zumal dann, wenn die Landesgrenzen überschritten werden. Aber selbst innerhalb der einzelnen Bundesländer gibt es offensichtlich gut gesicherte Grenzen.
18.07.2008 ArtikelBildung wird mehr und mehr auch zu einem Thema für Rechtsanwälte und Gerichte. Denn Eltern, Schüler, Lehrer oder Studierende suchen in einem nur schwer durchschaubaren System nach Rat und Hilfe. Jetzt berichtet die Wiesbadener Fachanwältin Sibylle Schwarz in ihrem Blog "Kopfschüttler" auf edupedia.de über den Bildungsalltag aus juristischer Sicht.
"Deutschland ist in 16 Teile aufgeteilt (Bundesländer). Um die Teile herum ziehen sich scheinbar unüberwindbare Mauern. Hohe und dicke Mauern hat das Bundesland Hessen um sich gezogen, die rheinland-pfälzischen Oberstufenschüler sollen nicht rein. Aber auch Rheinland-Pfalz hat hohe und dicke Mauern um sich herum gezogen, schließlich sollen die hessischen Schüler auch nicht rein", schreibt die Sibylle Schwarz.
Weil aber innerhalb der Bundesländer die einzelnen Städte und Landkreise Träger der Schulen sind, sind auch hier Grenzen gezogen. So können "Stadtschüler" und "Landkreisschüler" nicht ohne weiteres in die benachbarte Stadt bzw. den Landkreis wechseln, selbst wenn das dortige Schulangebot den Talenten und Interessen des Schülers entspricht. "Deutschland in Bundesländer, ein Bundesland in Schulträgergebiete aufgedröselt. Ein "Klein-Klein", das nicht mehr zu überbieten ist", schreibt Sibylle Schwarz.
Die neue Info-Community zum Thema Bildung, edupedia.de, bietet Bildungsakteuren vom Kindergarten bis zur Seniorenbildung in allen Bildungsarten Raum für Präsentationen und Diskussionen.
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