Gesetz zur Verbesserung des Hochschulzugangs beruflich Qualifizierter und der Hochschulzulassung ist in Kraft getreten
Das "Gesetz zur Verbesserung des Hochschulzugangs beruflich Qualifizierter und der Hochschulzulassung" ist - nach seiner Veröffentlichung im Gesetzblatt - heute in Kraft getreten. "Mit dem Gesetz modernisieren wir den Hochschulzugang. Auch in anderen Bereichen entwickeln wir das Hochschulsystem weiter", sagte Wissenschaftsminister Professor Dr. Peter Frankenberg heute in Stuttgart.
23.06.2010 Pressemeldung Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-WürttembergDas Gesetz enthält eine Reihe neuer Regelungen für Hochschulen und Universitätsklinika. Einen Schwerpunkt bildet die Gleichstellung von Meistern und Abiturienten beim Hochschulzugang. Damit wird die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Bildung und Hochschulbildung verbessert. Die wichtige Rolle der Fachhochschulen in Baden-Württemberg wird durch die gesetzliche Bezeichnung "Hochschulen für angewandte Wissenschaften" unterstrichen. Im Bereich der Universitätsklinika stärkt das Gesetz die Rolle des Landes bei der Bestellung des Klinikumvorstandes. Außerdem erleichtert es Partnerschaften von Universitätsklinika mit anderen Einrichtungen.
Internet:
mwk.baden-wuerttemberg.de/themen/hochschulen/hochschulreform/
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