Sachsen

Grundgesetzänderung zur Sicherung des deutschen Wissenschaftssystems nötig

Im Zusammenhang mit den heute vorgestellten Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Zukunft des deutschen Wissenschaftssystems forderte Sachsens Wissenschaftsministerin Sabine von Schorlemer eine baldige Entscheidung über eine Ergänzung des Grundgesetzes.

15.07.2013 Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Diese würde es dem Bund ermöglichen, sich dauerhaft im Bereich der Hochschulen zu engagieren.

"Die Vorschläge, die der Wissenschaftsrat gemacht hat, um die bisherigen Erfolge des deutschen Wissenschaftssystems zu sichern und auszubauen, unterstütze ich grundsätzlich",so Sabine von Schorlemer. "Allerdings werden es die Länder nicht schaffen, diese Maßnahmen alleine zu finanzieren und eine nur zweitweise Mitfinanzierung durch den Bund hält niemand für sinnvoll. Ich verstehe das Papier des Wissenschaftsrates daher auch als Appell an die Politik, diese längst überfällige und auch machbare Ergänzung des Grundgesetzes rasch umzusetzen."

Sie verwies in diesem Zusammenhang auf einen vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, der von Sachsen wie auch fast allen Wissenschaftsorganisationen und Hochschulen nachdrücklich unterstützt wird, bisher aber von der Mehrheit der SPD regierten Länder blockiert wird und daher noch nicht die nötige politische Mehrheit gefunden hat.

Im jetzigen Artikel 91b des Grundgesetzes, der durch die Föderalismusreform im Jahre 2006 eingeführt wurde, können die Länder und der Bund nur "Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen" gemeinsam fördern. Nach dem Wortlaut des Ergänzungsvorschlags soll dies auch für "Einrichtungen" gelten. Damit würde sich der Bund künftig nicht mehr nur mit zeitlich befristeten Maßnahmen, sondern langfristig und nachhaltig an der Finanzierung von Hochschulen beteiligen können.


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