Grundgesetzänderung

Hochschulbereich: Kooperationsverbot soll fallen

(red) Die Bundesregierung will offensichtlich den Weg für eine gemeinsame Förderung der Hochschulen durch Bund und Länder frei machen und zumindest für diesen Bereich das Kooperationsverbot kippen.

17.06.2014 Artikel

Das Bundesbildungsministerium hat jetzt einen Entwurf für eine entsprechende Grundgesetzänderung vorgelegt. So sollen Hochschulen künftig einfacher und dauerhafter durch Bundesmittel gefördert werden können.

In einer ersten Stellungnahme hat Bayerns Bildungs- und Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle die geplante Änderung des Art. 91 b des Grundgesetzes begrüßt. "Die Einigung, die hier die Parteivorsitzenden der Regierungskoalition mit den Verantwortlichen der Länder und Bundesbildungsministerin Dr. Johanna Wanka erzielt haben, ist für mich ein Beweis für die Leistungsfähigkeit des kooperativen Föderalismus", so Ludwig Spaenle, der auch Koordinator der unionsgeführten Länder in der Kultusministerkonferenz ist. Gleichzeitig verwies er jedoch darauf, dass die geplante Änderung nicht die Verantwortung der Länder für die schulische Bildung tangiere.

Der Verband Bildung und Erziehung hingegen forderte ein Ende des Kooperationsverbots von Bund und Ländern für den gesamten Bildungsbereich. "Inklusion und mehr Ganztagsschulen sind Kernthemen von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung", erklärte der VBE-Bundesvorsitzende Udo Beckmann.


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