Hochschulpakt bietet neue Chancen für ein gebührenfreies Erststudium

Die Anwendung der so genannten Landeskinderregelung soll zunächst zurückgestellt werden. Darauf haben sich die Landesregierung und die Regierungsfraktion vor dem Hintergrund des zu erwartenden Hochschulpakts 2020 verständigt. Die Zustimmung des Parlaments bei der morgigen Beschlussfassung über das "Erste Landesgesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften" vorausgesetzt, solle die Regelung nur dann greifen, wenn als Folge der Einführung von Studiengebühren in anderen Ländern die Zahl der Studierenden an rheinland-pfälzischen Hochschulen in einem solchen Ausmaß ansteige, dass die Qualität der Ausbildung gefährdet sei.

06.12.2006 Rheinland-Pfalz Pressemeldung Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Rheinland-Pfalz

"Ich halte die im Änderungsantrag der SPD vorgesehene Flexibilisierung des Inkrafttretens der Landeskinderregelung für außerordentlich sinnvoll", sagte Doris Ahnen, Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur.

Die vor wenigen Tagen erfolgte Verständigung der Wissenschaftsministerinnen und –minister auf die Eckpunkte des Hochschulpakts erlaubt nach ihrer Einschätzung einen solchen Schritt. Beim Hochschulpakt verpflichten sich die Länder, bis zum Jahr 2010 rund 90.000 zusätzliche Studienanfängerinnen und –anfänger aufzunehmen – rund 5.800 davon in Rheinland-Pfalz. Der Bund stellt den Ländern dafür insgesamt 565 Millionen Euro zur Verfügung. Die Ministerpräsidenten werden sich am 13. Dezember mit den Eckpunkten des Hochschulpakts befassen.

"Durch die jetzt absehbare Einigung von Bund und Länder hat sich eine Änderung der Gesamtsituation ergeben, die noch nicht Anlass zur Entwarnung, wohl aber zur Entspannung gibt", analysiert Ahnen. Die Landesregierung sei dank des Hochschulpakts zuversichtlich, das qualitativ hochwertige Niveau der rheinland-pfälzischen Hochschulausbildung auch bei steigenden Studierendenzahlen halten zu können.

"Wir haben immer wieder betont, dass eine Landeskinderregelung für uns nur die Ultima Ratio ist, um die Arbeitsfähigkeit unserer Hochschulen zu erhalten, wenn durch Studiengebühren in anderen Länder die Zahl der Studierenden an unseren Hochschulen zu groß wird", erklärte die Wissenschaftsministerin. Sie hoffe, dass das Land von einer solchen Notwehrmaßnahme keinen Gebrauch machen müsse. "Aber vorausschauende Politik erfordert es, im Notfall handlungsfähig zu sein", so Ahnen.

"Rheinland-Pfalz möchte im Rahmen seiner Möglichkeiten auch weiterhin so vielen jungen Menschen wie nur irgend möglich ein gebührenfreies Erststudium ermöglichen. Der Änderungsantrag der SPD ist von diesem Grundsatz geprägt. Ich hoffe deshalb auf eine breite Unterstützung", sagte die Ministerin.


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