Berufungspraxis

Hochschulverband sieht Erosion des Berufungsverfahrens

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) warnt davor, bewährte und sinnvolle Standards in Berufungsverfahren aufzugeben. In jüngster Zeit verzichteten immer mehr Hochschulleitungen auf eine öffentliche Ausschreibung der Professur und erteilten einen Ruf erst nach Abschluss von (grauen) Vorverhandlungen.

06.07.2010 Pressemeldung Deutscher Hochschulverband (DHV)

Parallele graue Berufungsverhandlungen würden mit mehreren Bewerbern gleichzeitig geführt, und trotz W3-Ausschreibung werde lediglich eine W2-Stelle angeboten, die erst nach Erfüllung von Zielvereinbarungen zur W3-Stelle erstarken könne. Auch ohne ausreichenden Anlass werde zudem auf sogenannte fast-track-Verfahren, in denen die Universität auf ein attraktives externes Angebot zum Beispiel durch Höherstufung von W2 auf W3 reagieren könne, und short-list-Verfahren zurückgegriffen, bei denen die Sichtung der in Betracht zu ziehenden Kandidaten abgekürzt werde. Berufungsentscheidungen in der klinischen Medizin erfolgten faktisch nicht mehr von der Medizinischen Fakultät, sondern von der kaufmännischen Klinikleitung. Schließlich planten einige Landesgesetzgeber, zu Lasten bereits berufener Professoren für den Fall eines vorzeitigen Wechsels an eine andere Universität Rückzahlungsverpflichtungen des einzelnen Hochschullehrers vorzusehen.

"Immer mehr Hochschulen entfernen sich von guten und sinnvollen Standards der Berufungsverfahren. Es geht zu wie auf einem Jahrmarkt", erklärte der Präsident des DHV, Professor Dr. Bernhard Kempen. Insbesondere die um sich greifende Praxis des Vorverhandelns brandmarkte Kempen als "unakademisch, rechtswidrig und reputationsschädlich für die jeweilige Universität". Berufungsverhandlungen seien grundsätzlich erst nach Ruferteilung zu führen. Grundsätzlich müssten Ausschreibungen öffentlich erfolgen. Sogenannte short-list- und fast-track-Verfahren seien lediglich Ausnahmen von der Regel, sofern universitäre Berufungsordnungen dies vorsähen.

"Allein die Fakultät und nicht die Hochschulleitung verfügt über den hinreichenden Sach- und Fachverstand, um über die fachliche Qualifikation eines Bewerbers zu befinden", erläuterte Kempen. Der DHV-Präsident kritisierte insbesondere § 26 Abs. 3 des niedersächsischen Hochschulgesetzes, das dem Präsidium zugestehe, "aus Gründen der Hochschulentwicklung oder zur Qualitätssicherung" ohne Beteiligung der Fakultät eine Berufungskommission mit ausschließlich externen Wissenschaftlern zu besetzen. Dass die Universität Lüneburg auf der Grundlage dieser Regelung 40 neue Professoren berufen habe, sei laut Kempen "vollständig inakzeptabel".

Die Resolution des DHV-Präsidiums "Zur Zukunft des Berufungsverfahrens" finden Sie in der Anlage als pdf-Dokument.

- Der Deutsche Hochschulverband ist die bundesweite Berufsvertretung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland mit über 25.000 Mitgliedern. -


Schlagworte

Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden