Hochschulentwicklung

Entwurf der Zuschussvereinbarung sowie Hochschulentwicklungsplanung gebilligt

Das Sächsische Kabinett hat den Entwurf für die Zuschussvereinbarung für die staatlichen Hochschulen im Freistaat gebilligt. Mit diesem Beschluss bekennt sich die Staatsregierung klar zu allen 15 staatlichen Hochschulen und zu einem hohen Niveau in Forschung und Lehre im Freistaat Sachsen.

06.02.2024 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
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Der Entwurf sieht vor, das hohe Finanzierungsniveau für die Hochschulen, von rund 760 Millionen Euro jährlich, in den Jahren 2025 bis 2032 zu verstetigen.

In den letzten Jahren haben sich viele neue, hochschulpolitische Herausforderungen ergeben bei denen die Staatsregierung die Hochschulen unterstützen will: Dabei hat die Deckung des Fachkräftebedarfes der Sächsischen Wirtschaft einen besonders hohen Stellenwert, aber auch die Digitalisierung in Lehre und Verwaltung soll weiter verstärkt werden. Im Rahmen der Hochschulinnovationsstrategie erarbeitet das SMWK derzeit gemeinsam mit Akteuren aus Hochschulen und dem Start-Up Bereich neue Maßnahmen zur Stärkung des Technologietransfers, die aus den Mitteln ebenso finanziert werden. Auch die nachhaltige Campusentwicklung soll eine wichtige Rolle spielen.

Die Hochschulen werden hierzu mit folgenden zusätzlichen Mitteln wie folgt unterstützt:

2025                                     5 Millionen Euro

2026                                     15 Millionen Euro

2027                                     25 Millionen Euro

ab 2028 bis 2032             30 Millionen Euro

Mit dem Budget haben die Hochschulen langfristig Planungssicherheit für Personal und Sachausgaben. Dabei werden die Tarifsteigerungen nachvollzogen. Nach den finalen Gesprächen zur Zuschussvereinbarung mit den Hochschulen wird die Vereinbarung in einer feierlichen Unterzeichnungszeremonie geschlossen. (Termin wird noch bekannt gegeben.)

Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow sagte:

»Mit dem Kabinettsbeschluss, setzen wir ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und geben den bald 15 staatlichen sächsischen Hochschulen die Planungssicherheit, aber auch die nötige Freiheit um sich für die Zukunft gut aufzustellen. Von starken Hochschulen profitieren alle, die Wirtschaft auf der einen Seite, Gesellschaft und Verwaltung auf der anderen Seite. Damit setzt Sachsen gleichzeitig ein deutliches Signal, dass sich die Hochschulen auf den Freistaat verlassen können.«

Gleichzeitig hat das Kabinett die Hochschulentwicklungsplanung 2025plus beschlossen. Diese bildet den Rahmen für die Weiterentwicklung der Hochschulen in all ihren Leistungsdimensionen für die kommenden Jahren. Erstmals wird hier auch die ab 2025 bestehende Duale Hochschule Sachsen (DHSN) mitberücksichtigt.

Mit der Hochschulentwicklungsplanung 2025plus verfolgt der Freistaat das Ziel, die Zahl von rund 105.000 Studentinnen und Studenten langfristig auf diesem Niveau zu halten. Dabei wird die aktuelle Planungsgröße für 2025 fortgeschrieben und unter Berücksichtigung der Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur DHSN entsprechend ergänzt.

Weitere Ziele der HEP 2025plus sind unter anderem:

1. die Fachkräftesicherung

2. die weitere Digitalisierung

3. eine nachhaltige Entwicklung

4. eine Stärkung des Wissens- und Technologietransfer 5. Steigerung der Attraktivität und Sichtbarkeit der sorabistischen Studiengänge

Weiterentwicklung des Studienangebotes im Rahmen der HEP 2025plus:

1. An der TU Dresden wird das Studienfach Astrophysik eingerichtet.

2. An der TU Bergakademie Freiberg wird das Studienfach Wirtschaftsinformatik eingerichtet.

3. An der Hochschule Zittau/Görlitz wird das Studienfach Bauingenieurwesen eingerichtet.

Hintergrund

Die Zuschussvereinbarung zwischen Staatsregierung und Hochschulen ist das Fundament der Hochschulfinanzierung für die 15 staatlichen Hochschulen in Sachsen bis Ende 2032. Da die Steuerung von Hochschulen nur langfristig möglich ist, verpflichtet sich die Sächsische Staatsregierung auf eine Veranschlagung im Regierungsentwurf bis 2032. Mit diesem Instrument wird bewusst langfristige finanzielle Planungssicherheit für die Hochschulen geschaffen und damit auch der benötigte Gestaltungsspielraum eröffnet.

Das Instrument der Zuschussvereinbarung kam erstmals 2014 zum Tragen und wird nun für eine dritte Vereinbarungsperiode fortgeschrieben. Das ist ein Alleinstellungsmerkmal in der Hochschulpolitik Deutschlands.

Im Gegenzug zur Verpflichtung der Staatsregierung über die finanziellen Mittel, setzen die Hochschulen die Hochschulentwicklungsplanung um. Diese legt die strategischen Leitlinien der Hochschulpolitik im Freistaat Sachsen fest und gibt der Staatsregierung die Möglichkeit bewusste Schwerpunkte zu setzen.

Neu aufgenommen werden Ziele, die sich infolge der aktuellen Entwicklungen als notwendig erwiesen haben, um die Attraktivität der sächsischen Hochschullandschaft zu befördern und den gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen.


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