Hochschullehrer

Kempen: "Qualitätssicherung gehört in die Hände der Hochschulen"

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat ein Eckpunktepapier zur Neuordnung des Akkreditierungswesens vorgelegt. Darin fordert die Berufsvertretung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen Neuanfang bei der notwendigen Qualitätssicherung von Studium und Lehre.

05.10.2010 Pressemeldung Deutscher Hochschulverband (DHV)

"Ein Zurück zu staatlicher Detailsteuerung durch Rahmenprüfungsordnungen wünscht niemand. Das bisher installierte Akkreditierungssystem stößt jedoch allenthalben zu Recht auf Widerspruch. Es ist verfassungsrechtlich bedenklich, wissenschaftsinadäquat, ineffizient und teuer", erklärte der Präsident des DHV, Professor Bernhard Kempen. "Scheinverfahren ohne Aussagewert passen nicht zum Wettbewerb unter autonomen Hochschulen. Notwendig ist ein Qualitätssicherungsverfahren, das die Freiheit der Hochschulen respektiert und dem Staat ausreichende Kontrollmöglichkeiten bietet."

Vor diesem Hintergrund hat der DHV einen Formulierungsvorschlag für die Landesgesetzgeber unterbreitet, in dem den Hochschulen die Qualitätssteuerung von Studium und Lehre, insbesondere bei der Errichtung neuer Studiengänge, übertragen wird. Nach den Vorstellungen des DHV sollten die Hochschulen dazu verpflichtet werden, binnen einer Frist von zwei Jahren Qualitätssicherungsreferate einzurichten. Diesen Qualitätssicherungsstellen, die kleinere Hochschulen auch gemeinsam betreiben könnten, sei die "interne Akkreditierung" von Studiengängen mit periodischen Berichtspflichten an das jeweilige Landeswissenschaftsministerium zu überantworten. Per Gesetz müssten Kriterien für Qualitätssicherungsverfahren neuer Studiengänge festgeschrieben werden. Dazu gehörten die Studierbarkeit von Studiengängen, die Gewährleistung studentischer Mobilität, die Einhaltung der Regelstudienzeit, die Berücksichtigung studentischer Lehrevaluationen und die Einbeziehung externen Sachverstandes aus der beruflichen Praxis.

Laut Kempen könne auf der Grundlage dieses Vorschlages der Akkreditierungsrat aufgelöst oder als beratende Koordinierungsstelle bei der Kultusministerkonferenz weitergeführt werden. "Akkreditierungsagenturen sollten künftig Dienstleister sein, die Hochschulen bei der Implementierung und Fortentwicklung interner Akkreditierungen unterstützen", so Kempen abschließend. "Sie könnten für einzelne Studiengänge statt Mindest- Höchststandards definieren und auf Wunsch der Hochschulen auch zertifizieren."


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