Kultusminister Jürgen Schreier: Saarländisches Kabinett beschließt sozialverträgliche Studiengebühren
Wissenschaftsminister Jürgen Schreier: "Ziel ist es, die Qualität des Studiums und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen zu verbessern. Denn die Studiengebühren sind echte Zusatzeinnahmen für die Hochschulen. Sie dürfen ausschließlich für die Verbesserung von Studienbedingungen ausgegeben werden."
23.05.2006 Saarland Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kultur SaarlandDer Gesetzentwurf enthält folgende Eckpunkte:
- Die saarländischen Hochschulen werden ab dem Wintersemester 2007/2008 für alle Studierenden Studiengebühren für grundständige Studiengänge in Höhe von 300 Euro für Studierende des 1. und 2. Hochschulsemesters und 500 Euro für Studierende der nachfolgenden Semester sowie in konsekutiven Master-Studiengängen erheben (Stufenmodell).
- Die Einnahmen aus den Studienbeiträgen kommen den Hochschulen zweckgebunden für die Verbesserung der Studienbedingungen zugute.
- Die Einführung der Studiengebühren erfolgt sozialverträglich, da sie durch ein Darlehenssystem zur Entrichtung der Studiengebühr ohne Bonitätsprüfung flankiert wird. Ein Studium ist also nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig. Das Darlehen ist erst zwei Jahre nach Ende des Studiums bei Erreichen eines bestimmten Mindesteinkommens zurückzuzahlen. Die Rückzahlungsverpflichtung aus BAföG-Förderung und Studiengebühren wird auf insgesamt 15.000 Euro begrenzt (Kappungsgrenze); dies trägt der besonderen Situation von BAföG-Empfängern Rechnung.
- Zur Absicherung der Ausfälle bei der Rückzahlung der Darlehen wird ein Ausfallfonds eingerichtet, der durch eine Umlage von den Hochschulen finanziert wird. Er springt ein, wenn Absolventen kein hinreichendes Einkommen erzielen und er verhindert, dass Bafög-Empfänger am Ende des Studiums zu hohe Rückzahlungsverpflichtungen haben.
Außerdem sind im Gesetzentwurf zahlreiche Ausnahme- und Befreiungstatbestände vorgesehen, wie z.B. bei Praxis- und Auslandssemestern, für Studierende mit kleinen Kindern oder bei Behinderungen. Darüber hinaus werden den Hochschulen weitere Möglichkeiten zur Befreiung eingeräumt.
Wissenschaftsminister Jürgen Schreier: *Der Gesetzentwurf eröffnet den saarländischen Hochschulen vielfältige Möglichkeiten sich künftig noch stärker als bisher im Wettbewerb zu profilieren. Die Sozialverträglichkeit der Einführung von Studiengebühren wird durch ein austariertes System von Darlehens- und Befreiungsmöglichkeiten sichergestellt. Damit wird auch künftig jeder Studierwillige studieren können."
Darüber hinaus verweist der Minister auf die bereits im November vergangenen Jahres vom Kabinett beschlossene Vorfinanzierung. Anfang 2007 erhalten die Hochschulen rund sechs Millionen Euro zur Verbesserung der Studienbedingungen. Damit wird sichergestellt, dass die Studierenden bereits zu Beginn der Gebührenpflicht im Wintersemester 2007/2008 von den verbesserten Studienbedingungen profitieren.
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