Leistungsbezogene Professorenbesoldung tritt in Kraft
Ab diesem Jahr werden neu berufene Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen nicht mehr nach der Zahl ihrer Dienstjahre bezahlt. Sie erhalten vielmehr neben einem festen Grundgehalt weitere Bezüge, deren Höhe sich nach der individuellen Leistung richtet. Das Berliner Besoldungsgesetz lässt den Hochschulen einen weiten Spielraum zur Ausgestaltung der Leistungsbezüge. Die Hochschulen können in Satzungen und Richtlinien eigenverantwortlich festlegen, für welche Leistungen in welcher Höhe zusätzliche Bezüge gezahlt werden. Außerdem ist vorgesehen, dass die Leistungen von Professoren und Professorinnen durch Vertreter und Vertreterinnen aus ihrem Kollegenkreis bewertet werden. Die Satzungsentwürfe sind inzwischen in den Hochschulen erarbeitet worden. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur wird sie in den nächsten Wochen genehmigen.
03.01.2005 Pressemeldung Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur Berlin (bis 11/06)Wissenschaftssenator Dr. Thomas Flierl : "Das Gesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem modernen, leistungsorientierten Hochschulsystem mit starker Hochschulautonomie und gestärkter akademischer Selbstverwaltung. Neben der leistungsbezogenen Mittelverteilung an den Hochschulen, die in den Hochschulverträgen vereinbart ist und weiterentwickelt werden soll, haben die Hochschulen nun ein zusätzliches Instrument, auch bei der Besoldung Leistungsanreize zu setzen."
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