"Mehr Praxis für angehende Lehrkräfte"
Bildungsstaatssekretär Burkhard Jungkamp begrüßt die heutige Verabschiedung des Brandenburgischen Gesetzes zur Änderung lehrerbildungs- und besoldungsrechtlicher Vorschriften im Landtag. "Mit der Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes wurde ein weiteres wichtiges Reformvorhaben auf den Weg gebracht", so Staatssekretär Jungkamp: "Ziele der Gesetzesreform sind eine bessere Qualität, mehr Praxiserfahrung und eine größere Berufsnähe bei der Ausbildung angehender Lehrkräfte."
26.04.2007 Brandenburg Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes BrandenburgDas überarbeitete Lehrerbildungsgesetz ist nur eine von mehreren Gesetzesnovellen im Jugend- und Bildungsbereich, mit denen das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowohl die Chancengleichheit als auch die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen im Land Brandenburg weiter verbessern will. Be-reits im vergangenen Dezember wurde das neue Schulgesetz von den Landtags-abgeordneten verabschiedet und bis zur Sommerpause sollen noch die Novelle des Kita-Gesetzes sowie die Änderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes den Landtag passieren.
Mit der Novelle des Lehrerbildungsgesetzes werden drei zentrale Bereiche der Lehrerbildung neu geregelt:
- In der Studienphase werden die Praxisanteile erhöht. Während des sechssemestrigen Bachelor-Studiengangs müssen Studierende wie bis-her sieben Wochen Praktika in der Schule oder im kulturellen, im erziehe-rischen oder im sozialpädagogischen Bereich absolvieren. Zukünftig müssen die Studierenden zusätzlich während des drei- bis viersemestrigen Master-Studiengangs ein Praxissemester ablegen, in dem sie 14 Wochen an einer Schule hospitieren und unterrichten.
- Während des Vorbereitungsdienstes (Referendariat) - wie auch bereits im Studium - gelten im Land Brandenburg künftig bundesweite Standards, auf die sich die Kultusministerkonferenz (KMK) im Jahr 2005 verständigt hatte. Die Studierenden können zudem den Vorbereitungsdienst verkürzen. Je nachdem wie viel Unterrichtserfahrung sie während des Studiums gesammelt haben, können sie diese mit sechs bis zu maximal zwölf Monaten auf den zweijährigen Vorbereitungsdienst anrechnen lassen. Die Ausbildung während des Vorbereitungsdienstes soll zudem regelmäßig evaluiert werden.
- Für Berufsanfänger wird eine Berufseingangsphase gesetzlich verankert, in der Lehrkräfte bis zum 5. Berufsjahr spezielle Unterstützungsangebote wie Fortbildungen oder Supervisionen erhalten.
Eine weitere Neuerung ist die Fusion der bisher eigenständigen Einrichtungen Landesprüfungsamt und Staatliche Studienseminare zum Landesinstitut für Lehrerbildung. Dieses wird künftig für die Ausbildung von angehenden Lehrerinnen und Lehrern sowie deren Betreuung in den ersten Berufsjahren zuständig sein.
Das Lehrerbildungsgesetz soll am 1. Juni 2007 in Kraft treten.
Informationen zu den anderen Gesetzesnovellen gibt es im Internet unter:
www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=lbm1.c.385206.de
www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=lbm1.c.397038.de
www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=lbm1.c.397034.de
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