Ministerrat beschließt Novellierung der Landesgraduiertenförderung - mehr Spielräume für die Hochschulen bei der Vergabe von Stipendien

Die Landesregierung will die Vergabe von Stipendien für den wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs flexibler gestalten. Insbesondere Höhe und Auszahlungsdauer der Stipendien sollen nicht mehr landeseinheitlich, sondern von den Hochschulen nach Bedarf unterschiedlich geregelt werden. Eine entsprechende Novellierung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes wurde vom Ministerrat gebilligt und soll nun in den Landtag eingebracht werden. Dies teilte Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg am 11. Juni in Stuttgart mit.

11.06.2008 Baden-Württemberg Pressemeldung Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Frankenberg: "Im Wettbewerb um die besten Nachwuchswissenschaftler wollen wir die Arbeitsbedingungen an unseren Hochschulen noch attraktiver machen. Dazu gehören Stipendien, die auf unterschiedliche persönliche und fachliche Gegebenheiten passgenau zugeschnitten werden können. Das Land will sich auf Rahmenvorgaben beschränken, die von den Hochschulen ausgefüllt werden."

Das Landesgraduiertenförderungsgesetz regelt die Vergabe von Stipendien für Promotionen und künstlerische Entwicklungsvorhaben an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sowie an Kunst- und Musikhochschulen. Künftig sollen die Hochschulen die Fördersätze (bisher 820 Euro monatlich) und

-konditionen innerhalb des Budgets selbst festlegen können. Die bisherige Begrenzung der Förderdauer auf drei Jahre soll aufgehoben werden. "In Fächern, in denen die Gewinnung hoch qualifizierter Nachwuchskräfte schwierig ist, oder wenn die familiäre Situation es erfordert, sollen die Hochschulen bessere Konditionen bieten können", sagte Frankenberg. Die betroffenen Hochschulen hätten im Zuge der Anhörung die Erweiterung ihrer Spielräume einhellig begrüßt.

Frankenberg bezeichnete die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses als einen Kernpunkt seiner Hochschulpolitik. "Die Novellierung der Graduiertenförderung steht in einer Reihe von Schritten, mit denen wir die Bedingungen für qualifizierte Nachwuchskräfte weiter verbessern. Dazu gehören Juniorprofessuren mit beschleunigten Berufungsmöglichkeiten auf eine Professur, und dazu gehört eine verbesserte Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Karriere und Familie, um die wir uns mit dem Schlieben-Lange-Programm und besonderen Kinderbetreuungsangeboten verstärkt kümmern".

Nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) vom 23. Juli 1984 werden hochqualifizierte wissenschaftliche und künstlerische Nachwuchskräfte durch Stipendien gefördert. Im Staatshaushaltsplan 2007/08 stehen dafür bis zu 9,2 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Die Novellierung des Gesetzes soll möglichst noch 2008 in Kraft treten.


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