Nach Familienpause mit vollem Gehalt Promotion oder Habilitation weiterführen

Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat zusätzlich zur bereits bestehenden Stipendienförderung des Freistaates Sachsen ein weiteres Programm zur besseren Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere aufgelegt. "Das Programm richtet sich vor allem an Frauen, die bei Promotionen und Habilitationen immer noch unterrepräsentiert sind", unterstrich Sachsens Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange.

10.08.2008 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

So ist vorgesehen, Promotionen oder Habilitationen von wissenschaftlichen Mitarbeitern nach familienbedingter Unterbrechung - wie Elternzeit oder zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger - zu fördern. Promotionen werden in der Regel zwei, maximal drei Jahre und Habilitationen in der Regel drei, maximal vier Jahre gefördert. Über den Europäischen Sozialfonds (ESF) unter finanzieller Beteiligung des Freistaates Sachsen werden im Programm "Hochschule und Forschung" für die Förderung der besseren Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere bis zum Jahr 2013 2,2 Millionen Euro bereitgestellt.

Insgesamt soll mit 120 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bis zum Jahr 2013 in Sachsen der Nachwuchs an akademischen Spitzenkräften zusätzlich gefördert werden, "damit das Potential, das hervorragend qualifizierte und motivierte sächsische Absolventen mitbringen, im Land gehalten und damit dem drohenden Fachkräftemangel entgegenwirkt werden kann", so Ministerin Dr. Stange.

Antragsberechtigt sind Sächsische Universitäten und Kunsthochschulen, die entsprechende Promotions- und Habilitationsvorhaben bei der Sächsischen Aufbaubank-Förderbank (SAB) einreichen können. Gefördert werden das nach den tariflichen Bestimmungen für wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen geltende Arbeitsentgelt sowie Reisekosten.


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