Post für den Staatsgerichtshof

"Mehr als 72.000 Bürgerinnen und Bürger unterstützen unsere Bemühungen für eine Verfassungsklage gegen die Einführungen von Studiengebühren in Hessen", resümiert zufrieden die stellvertretende Landesvorsitzende der GEW Hessen, Carmen Ludwig.

21.06.2007 Hessen Pressemeldung GEW Hessen

"Damit ist das Quorum von 43.308 Unterschriften für eine Volksklage vor dem Hessischen Staatsgerichtshof weit überschritten. Über diesen Erfolg für die Demokratie in Hessen freuen wir uns sehr und bedanken uns bei allen, die mit ihrem Engagement und ihren Unterschriften dazu beigetragen haben!", so Ludwig weiter.

Das höchste hessische Gericht muss nun entscheiden, ob die von der CDU Mehrheit im Landtag eingeführten Studiengebühren gegen die Hessische Verfassung verstoßen. Deren Artikel 59 verbietet Studiengebühren an öffentlichen Hochschulen und lässt Ausnahmen nur in engen Grenzen zu. Mit einer Entscheidung des Gerichtes wird erst im kommenden Jahr gerechnet.

Gemeinsam mit den Vertretungen der Studierenden an den hessischen Hochschulen und dem DGB hatte die GEW in den vergangenen Wochen Unterschriften für eine Verfassungsklage gegen das Studiengebührengesetz der Landesregierung gesammelt. Die entsprechenden Formulare werden am 22. Juni um 12.30 Uhr dem Staatgerichtshof in Wiesbaden offiziell übergeben.

Dass sich trotz der hohen Hürden für die Unterstützung der Verfassungsklage von unten mehr als 70.000 Bürgerinnen und Bürger an der Klage gegen Studiengebühren beteiligt haben, wertet Ludwig als deutliches Zeichen: "Es ist ein gutes Signal für die Bildung in Hessen, dass so viele Menschen mit ihrer Unterschrift für den gebührenfreien Zugang zu Hochschulen und damit gegen soziale Schranken im Bildungswesen eintreten." Die GEW Hessen fordert die allein regierende CDU erneut auf, das unsoziale und verfassungswidrige Gebührengesetz zurückzunehmen: "Die Landesregierung muss endlich zur Kenntnis nehmen, dass das Gebührengesetz in der hessischen Bevölkerung auf breite Ablehnung stößt", so die stellvertretende GEW-Landesvorsitzende weiter.

Das höchste hessische Gericht muss nun entscheiden, ob die von der CDU Mehrheit im Landtag eingeführten Studiengebühren gegen die Hessische Verfassung verstoßen. Deren Artikel 59 verbietet Studiengebühren an öffentlichen Hochschulen. Die Bildungsgewerkschaft kündigt an, die Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof zu begleiten. "Klar ist, dass der Kampf für gebührenfreie Bildung und gegen das Bezahlstudium auch nach diesem wichtigen Etappensieg weiter geht. Die GEW Hessen wird weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, um Studiengebühren in Hessen zu verhindern. Deshalb unterstützt die GEW auch den Gebührenboykott an den Hochschulen", so Carmen Ludwig abschließend.

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