Pressekonferenz
05.07.2004 Pressemeldung Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) (bis 31.12.2007)
Leitung: Die Vorsitzende der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung
Edelgard Bulmahn
Bundesministerin für Bildung und Forschung
* Exzellenzinitiative des Bundes und Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen wird weiter beraten
Bund und Länder vertagten heute die Beschlussfassung zu einem gemeinsamen Programm zur Förderung von Spitzenleistungen im Universitäts- und Wissenschaftsbereich. Noch offene Punkte sollen baldmöglichst geklärt werden (vgl. Pressemitteilung 18/2004).
* Einigung über Eckpunkte eines Paktes für Forschung und Innovation
Im Gegenzug zur Zusage von zusätzlichen Maßnahmen zur Steigerung ihrer Qualität, Effizienz, und Leistungsfähigkeit sollen die institutionell geförderten Forschungsorganisationen finanzielle Planungssicherheit bis zum Jahr 2010 erhalten (vgl. Pressemitteilung 19/2004).
* DFG/MPG: 3-prozentige Haushaltssteigerungen für 2005
Im Jahr 2005 erhalten Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und Max-Planck-Gesellschaft (MPG) eine Haushaltssteigerung von 3 % (vgl. Pressemitteilung (20 /2004).
* BLK-Bericht "Frauen in der Medizin" verabschiedet
Der Bericht weist den Weg zu nachhaltigen Veränderungen im Hochschul- und Wissenschaftsbereich, um die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen auch an den Führungspositionen im Medizinbereich zu schaffen (vgl. Pressemitteilung 21/2004).
* Bildungsfinanzbericht 2002/2003 liegt vor
Rund 193 Mrd. Euro wurden 2002 in Deutschland für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Entwicklung ausgegeben: rund 4 Mrd. Euro mehr als im Vorjahr (vgl. Pressemitteilung 22/2004).
* Strategiepapier Lebenslanges Lernen verabschiedet
Mit der Verständigung auf eine gemeinsame Strategie beim Lebenslangen Lernen schlagen Bund und Länder in dieser bildungspolitisch zentralen Frage sowohl im nationalen als auch im internationalen Kontext Pflöcke ein (vgl. Pressemitteilung 23/2004).
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