Regierung will Kooperation von Bund und Ländern bei Hochschulförderung erweitern
(hib/AW) - Die Bundesregierungen will die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten für eine Kooperation von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich erweitern. Der entsprechende Gesetzesentwurf ([17/10956](http://dip.bundestag.de/btd/17/109/1710956.pdf)) sieht eine Änderung des Grundgesetzartikels 91b vor, um auch die institutionelle Förderung von Hochschulen durch den Bund zu ermöglichen.
19.10.2012 Pressemeldung Deutscher BundestagBislang können Bund und Länder an Hochschulen nur thematisch und zeitlich begrenzt "Vorhaben der Wissenschaft und Forschung" gemeinsam fördern. Die Erweiterung der Kooperationsmöglichkeiten schafft nach Ansicht der Bundesregierung ein Instrument, "mit dem bei Wahrung der föderalen Kompetenzordnung langfristig und nachhaltig eine stärkere Leistungsfähigkeit der Hochschulen sowohl im nationalen als auch und internationalen Kontext gefördert werden kann".
Keine Kommentare vorhanden