Hochschulzukunftsgesetz

Rückschritt für Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie

Die großen deutschen Wissenschaftsorganisationen haben den im März 2014 vom nordrhein-westfälischen Landeskabinett beschlossenen Entwurf des "Hochschulzukunftsgesetzes" in einer Stellungnahme kritisch kommentiert: Er zeige eine besorgniserregende Abkehr von Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie.

24.04.2014 Pressemeldung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Beides halten die Organisationen für wesentlich für den Erfolg deutscher Hochschulen. Die Stellungnahme haben die Alexander von Humboldt-Stiftung, die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften, der Deutsche Akademische Austauschdienst, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft, die Hochschulrektorenkonferenz, die Leibniz-Gemeinschaft und die Max-Planck-Gesellschaft gemeinsam verabschiedet und der Landesregierung sowie dem zuständigen Ministerium zugesandt.

In Nordrhein-Westfalen zeigt sich nach Auffassung der Wissenschaftsorganisationen der Erfolg des Hochschulgesetzes vom 1. Januar 2007 deutlich anhand der gesteigerten Leistungen in Forschung und Lehre. Die Instrumente und der seitens der Politik eingeräumte Vertrauensvorschuss hätten dort zu dem nötigen Maß an Eigenverantwortung und Eigensteuerung geführt, mit dem Hochschulen effizient arbeiten und sich im Wettbewerb um Studierende, Forschende, Drittmittel und Kooperationspartner behaupten können. Die gesetzlichen Vorgaben hätten die Hochschulen außerdem zu zuverlässigen Partnern außeruniversitärer Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft gemacht.

Der nun vorliegende Gesetzesentwurf stellt aus Sicht der Wissenschaftsorganisationen diesen wirkungsvollen Ansatz massiv in Frage. So kritisiert die Stellungnahme die Mitwirkungsbefugnisse der Landesregierung im Rahmen der Hochschulentwicklungsplanung, die Detailsteuerung im Bereich der Haushalts- und Wirtschaftsangelegenheiten sowie die vorgesehenen finanziellen Sanktionen bei Nichterfüllung der von der Landesexekutive vorgegebenen Auflagen ohne parlamentarische Legitimation. Die Organisationen mahnen eine unabhängige Evaluierung, wie sie im derzeitigen Hochschulgesetz vorgesehen ist, sowie eine dementsprechende Weiterentwicklung des Gesetzes an.


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