Student muss nicht zum Wehrdienst
(red/pm) Mit seiner Klage gegen die Einberufung zum Grundwehrdienst hatte ein Student jetzt Erfolg. Grund dafür ist auch die allgemeine Aussetzung der Wehrpflicht im Zuge der geplanten Bundeswehrreform.
01.10.2010 ArtikelDas Kreiswehrersatzamt Koblenz berief den Antragsteller zum Grundwehrdienst ein. Er studiert an der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement. Begleitend wird er in einem Gesundheitszentrum ausgebildet. Ziel ist dabei ein Hochschulabschluss, nicht aber zugleich ein Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Gegen die Einberufung legte er erfolglos Widerspruch ein, anschließend hatte er vor dem Verwaltungsgericht geklagt und einen Eilantrag gestellt. Dabei berief er sich auf den gesetzlichen Zurückstellungsgrund eines dualen Bildungsgangs. DDas Kreiswehrersatzamt war hingegen der Ansicht, dass ein dualer Bildungsgang nur dann einen Zurückstellungsgrund bilde, wenn er neben dem Studium auch zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führe.
Das Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag stattgegeben und die Einberufung suspendiert. Das Interesse des Antragstellers, bis zur Entscheidung über die Klage keinen Wehrdienst leisten zu müssen, überwiege das öffentliche Interesse an einem sofortigen Vollzug der Einberufung. Die zwischen den Beteiligten streitige Rechtsfrage sei mangels eindeutiger gesetzlicher Regelung ungeklärt und könne im Eilverfahren nicht abschließend beantwortet werden. Dies sei einer Entscheidung über die Klage vorbehalten. Bis dahin müsse der Kläger angesichts der offenen Rechtslage und der wegen der Streitkräftereform zu erwartenden Aussetzung der Wehrpflicht keinen Wehrdienst leisten.
Der Beschluss ist unanfechtbar. (Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 20. September 2010, 7 L 1107/10.KO)
Keine Kommentare vorhanden