Studiengebühren: Richtlinien zur Bearbeitung von Härtefallanträgen in Kraft
Mit einer Verwaltungsanordnung der Behörde für Wissenschaft und Forschung vom 16. März 2007 erhalten die Hamburger Hochschulen Richtlinien zur Bearbeitung von Härtefallanträgen nach § 6b Abs. 4 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG). So soll die Einheitlichkeit und damit die Rechtssicherheit für Einzelfallentscheidungen sichergestellt werden. Die Verwaltungsanordnung wurde auf Wunsch der Hochschulen erlassen, die Regelung wurde in enger Abstimmung zwischen Behörde und Hochschulen erarbeitet.
20.03.2007 Hamburg Pressemeldung Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Hansestadt HamburgWissenschaftssenator Jörg Dräger: "Die soziale Verträglichkeit der Studiengebühren ist durch das Hamburger Studiendarlehen und durch gesetzliche Ausnahmeregelungen für Studierende mit Kindern und Studierende mit Behinderung sichergestellt. Die Härtefallregelung dient dazu, ganz spezifischen Einzelfällen gerecht zu werden. Mit den gemeinsam mit den Hochschulen erarbeiteten Regelungen soll sichergestellt werden, dass entsprechende Anträge transparent, einheitlich und damit rechtssicher bearbeitet werden können."
Bei der Härtefallregelung geht es um Entscheidungen im konkreten Einzelfall. Deshalb gibt die Verwaltungsanordnung keine Beispiele oder Kategorien für mögliche Härtefälle vor. Grundsätzlich gilt: Mit der gesetzlichen Regelung für Studierende mit Kindern unter 14 Jahren sowie für Studierende mit studienerschwerenden Behinderungen sind bereits zwei Gruppen von Studierenden aus sozialen Gründen von der Gebührenpflicht befreit. Mit dem Hamburger Studiendarlehen ist zudem die Möglichkeit geschaffen, die Gebühren vorzufinanzieren und nach Ende des Studiums bei entsprechender Einkommenssituation zurückzuzahlen.
Der Bezug der Härtefallregelung auf §59 der Landeshaushaltsordnung stellt klar, dass die unbillige Härte vornehmlich durch eine existenzgefährdende wirtschaftliche Zwangslage begründet sein muss. Bei Studierenden, die Anspruch auf ein Hamburger Studiendarlehen haben, kommt eine unbillige Härte deshalb in der Regel nicht in Betracht – es kann hiervon in besonders begründeten Einzelfällen allerdings Ausnahmen geben.
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