Universitäten Heidelberg und Stuttgart erhalten begehrte Fördermittel für Investitionsmaßnahmen im Forschungsbau
Die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) hat in ihrer heutigen Sitzung in Berlin über die Förderung von Investitionsmaßnahmen im Forschungsbau entschieden. Mit der Förderung des Neubaus eines Raumfahrtzentrums Baden-Württemberg an der Universität Stuttgart sowie eines Neubaus für das Institut für Physik der Universität Heidelberg ab 2007, ist die BLK dabei den Empfehlungen des Wissenschaftsrats vom Mai diesen Jahres gefolgt.
09.07.2007 Baden-Württemberg Pressemeldung Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-WürttembergWissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg begrüßte den Beschluss. "Dieses Ergebnis des neuartigen Begutachtungsverfahrens ist ein großer Erfolg und ein weiterer Beleg für die herausragende wissenschaftliche Qualität und nationale Bedeutung der Forschung in Baden-Württemberg."
Die Projekte im Einzelnen:
- Universität Stuttgart, "Raumfahrtzentrum Baden-Württemberg"
Im Raumfahrtzentrum Baden-Württemberg werden das Institut für Raumfahrtsysteme der Universität Stuttgart und das Deutsche SOFIA-Institut zu einer bundesweit ausstrahlenden Einheit zusammengeführt. Im Mittelpunkt der Forschung stehen dabei das Stuttgarter Kleinsatellitenprogramm und das amerikanisch-deutsche Projekt SOFIA. Der geplante Forschungsbau enthält spezifische Labors zur Entwicklung von Satelliten und Beobachtungsinstrumenten sowie eine Beobachtungsstation.
Kosten: rd. 8,7 Mio. Euro - Universität Heidelberg, Forschungsbau für das Institut für Physik
Der Neubau für das Physikalische Institut schafft die Voraussetzungen für eine international kompetitive Forschungsinfrastruktur. Dadurch wird eine umfassende experimentelle Bearbeitung des übergreifenden Forschungsprogramms des Instituts ermöglicht, mit dem die Verbindungen zwischen Teilchenphysik, Kosmologie und komplexer Quantenphysik sichtbar gemacht werden sollen.
Kosten: rd. 29,8 Mio. Euro
Im Zuge der Föderalismusreform wirken Bund und Länder bei der Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten als neuer Gemeinschaftsaufgabe zusammen. Das auf Art. 91 b Abs. 1 GG beruhende Verfahren sieht die Begutachtung der von den Ländern eingereichten Anträge durch den Wissenschaftsrat vor. Auf der Basis dieser Empfehlungen entscheidet die BLK abschließend über die Aufnahme der vorgeschlagenen Projekte in die Förderung.
Die Fördermittel werden jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern getragen. Bis 2013 sollen damit jährlich rd. 600 Mio. Euro für Forschungsbauten und Großgeräte zur Verfügung gestellt werden. Gefördert werden können Bauten an Hochschulen mit Investitionskosten von mehr als fünf Millionen Euro. Deren Infrastruktur muss weit überwiegend der Forschung von überregionaler Bedeutung dienen.
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