Wissenschaftsbehörde appelliert an HfbK-Studierende: "Treten Sie mit dem Präsidenten in einen konstruktiven Dialog"

Die Wissenschaftsbehörde appelliert an die Studierenden der Hochschule für bildende Künste (HfbK), mit dem HfbK-Präsidenten Martin Köttering in einen konstruktiven Dialog über die Verwendung der zusätzlichen Mittel aus Studiengebühren zu treten.

29.06.2007 Hamburg Pressemeldung Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Hansestadt Hamburg

Studiengebühren sollen die Studienbedingungen verbessern und damit den Studierenden zugute kommen. Welche zusätzlichen Angebote und Maßnahmen an der HfbK sinnvoll und wünschenswert sind, wissen die Hochschule und die Studierenden am besten. Deshalb appelliert die Wissenschaftsbehörde an die Studierenden, mit dem HfbK-Präsidenten Martin Köttering in einen konstruktiven Dialog über die Verwendung der Gebühren einzutreten. Denkbar wäre zum Beispiel, Studierende durch die Studiengebühren Exkursionen zu ermöglichen, studentische Ausstellungen zu unterstützen oder studentische Arbeitsräume wie Ateliers zusätzlich zu schaffen. An der Hochschule für bildende Künste studieren insgesamt 735 Studierende, davon 163 Lehramt-Studierende im Bereich Kunst. Von den 572 Kunst-Studierenden an der HfbK sind 126 Studierende von der HfbK auf Grundlage des Hamburgischen Hochschulgesetzes wegen Beurlaubung, aus sozialen Gründen oder wegen besonderer Leistungen von der Zahlung der Studiengebühr befreit, über die Befreiungsanträge von weiteren 51 Studierenden hat die HfbK noch zu entscheiden. 105 HfbK-Studierende haben die Studiengebühr bezahlt.

290 Studierende haben die Studiengebühr nicht gezahlt. Dies entspricht rund 50 Prozent der an der HfbK immatrikulierten Kunst-Studierenden bzw. 40 Prozent der an der HfbK Studierenden inklusive Lehramt. Studierende unter 35 Jahren, die die Studiengebühr von 500 Euro pro Semester nicht aufbringen können, haben in Hamburg den gesetzlich garantierten Anspruch auf ein Studiendarlehen mit einkommensabhängiger Rückzahlung zu günstigen Konditionen. Wer nach dem Studium wenig oder nichts verdient, braucht das Darlehen auch nicht zurück zu zahlen, hier springt ein Ausfallfonds ein. Für Alleinstehende liegt die Grenze bei 12.720 Euro Netto-Jahreseinkommen, Partner/innen und Kinder werden mit weiteren Freibeträgen berücksichtigt.

In den sieben Bundesländern, in denen Studiengebühren erhoben werden, gibt es 12 Kunsthochschulen. Die Studiengebühren liegen dort zwischen 300 und 500 Euro pro Semester; die einzige Ausnahme ist die Kunstakademie Düsseldorf, die laut Website "zur Zeit keine Studienbeiträge" erhebt.


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