Legasthenie-Schwächen dürfen nicht mehr in Abiturzeugnissen vermerkt werden. Das hat vor wenigen Tagen das [Bayerische Verwaltungsgericht](http://www.br.de/nachrichten/oberbayern/abiturzeugnis-legasthenie-100.html) entschieden. Der Vorsitzende des Bayerischen Realschullehrerverbands, Anton Huber, warnt vor den Konsequenzen, die dieses Urteil nach sich ziehen könnte: "Mit einer solchen Entscheidung laufen wir Gefahr, dass Zeugnisse an Aussagekraft verlieren. Wir müssen unbedingt darauf achten, dass die Beurteilungen unserer Schüler nicht immer mehr verwässern."
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05.06.2014
Pressemeldung
Verband Reale Bildung