1-Euro-Job für arbeitslose Lehrerin
Einer Stuttgarter Referendarin, die ab Ende Juli arbeitslos wird, wurde jetzt ein 1-Euro-Job in der Schulverwaltung angeboten. Ihr soll der Anspruch auf Arbeitslosengeld II gestrichen werden, wenn sie die Stelle nicht annimmt oder kein Bewerbertraining absolviert. Die fertig ausgebildete Realschullehrerin wäre mit ihrer Abschlussnote im vergangenen Jahr eingestellt worden. In diesem Jahr erhalten nur 16 Prozent der Bewerber/innen für Realschulen eine Stelle. "Es ist ein Skandal, wie unsere Landesregierung mit gut qualifizierten und hoch motivierten jungen Lehrer/innen umgeht. Die Realschulen haben seit Jahren die vollsten Klassen und brauchen dringend mehr Lehrerinnen und Lehrer", sagte am Dienstag (10.07.) in Stuttgart Rainer Dahlem, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).
10.07.2007 Baden-Württemberg Pressemeldung GEW Baden-WürttembergNach dem Vorbereitungsdienst beziehungsweise Referendariat haben die fertig ausgebildeten Lehrer/innen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da sie während der 1,5 Jahre dauernden Ausbildung Beamte auf Widerruf sind. Wenn sie keine Stelle finden, müssen sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (Regelsatz 345 Euro + Unterkunftskosten) stellen.
Heute (10.07., 16 Uhr) werden Vertreter/innen der 5.000 jungen Lehrer/innen ohne Stelle auf dem Stuttgarter Schlossplatz gegen den Wahlbetrug der Landesregierung protestieren. Unter dem Motto "Wir sehen rot! Wahlbetrug – 5.000 Lehrer/innen arbeitslos!" will sich der Lehrernachwuchs für zusätzliche Stellen einsetzen. Es werden 1.000 Teilnehmer/innen aus ganz Baden-Württemberg erwartet.
Weitere Informationen: www.gew-bw.de
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