Hamburg

Amtlich: Der Volksentscheid zur Schulreform findet am 18. Juli statt

Die amtlichen Abstimmungsunterlagen für den Volksentscheid am 18. Juli 2010 über die Schulreform werden ab heute verschickt und sollen bis zum 5. Juni 2010 bei den 1.259.875 Abstimmungsberechtigten eintreffen. Sofort nach Eingang können sie für die Briefabstimmung genutzt werden. Die Abstimmungsberechtigten brauchen also nicht bis zum Abstimmungstag zu warten, der in den Sommerferien liegt. Das gab Landesabstimmungsleiter Willi Beiß bekannt, nachdem der Senat heute den Abstimmungstag förmlich auf den 18. Juli festgelegt hat.

25.05.2010 Pressemeldung Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB)
  • © Landeswahlamt Hamburg

Die "Amtlichen Abstimmungsunterlagen" werden in einem hellen Din4-Umschlag verschickt, der mit dieser Aufschrift und dem Hamburg-Logo versehen und somit deutlich von Werbung zu unterscheiden ist. Die Postsendung ist 111 g schwer.

Der Umschlag enthält

  • die individuelle Abstimmungsbenachrichtigung,
  • die persönlichen Briefabstimmungsunterlagen, insbesondere den blauen Stimmzettel,
  • ein Informationsheft, in dem die Initiatoren und die Bürgerschaft auf jeweils 10 Seiten für ihren Standpunkt bei der Schulreform werben und
  • ein Anschriftenverzeichnis aller 201 Abstimmungsstellen, die am 18. Juli für die persönliche Stimmabgabe von 8 bis 18 Uhr geöffnet haben (alle Abstimmungsberechtigten können dann ihre Stimme in jeder dieser Stellen abgeben, was für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen besonders nützlich sein kann).

Den Briefunterlagen ist auch ein Merkblatt/Wegweiser zur Briefabstimmung beigefügt, der in Wort und Bild das "Handling" der Papiere beschreibt. Beim Volksentscheid über die Schulreform stehen zwei Vorlagen zur Abstimmung:

Die Vorlage der Volksinitiative "´Wir wollen lernen!´ – für den Erhalt des Elternwahlrechts in Klasse 4 und der weiterführenden Schulen ab Klasse 5" und die Vorlage der Bürgerschaft "Für eine bessere Schule". Diese Vorlagen sind beide auf dem Stimmzettel vollständig abgedruckt.

Für jede Vorlage hat man eine Stimme. Durch Ankreuzen von "JA" oder "NEIN" wird sie als Zustimmung oder Ablehnung der Vorlage abgegeben. Jede stimmberechtigte Person kann also auf dem Stimmzettel zwei Stimmen abgeben, das heißt für oder gegen die jeweilige Vorlage. Eine Entscheidung zwischen beiden Vorlagen ist nicht zwingend erforderlich.

Nach dem Ausfüllen können die Briefunterlagen portofrei mit dem vorbereiteten roten Umschlag an das jeweilige Bezirksamt zurückgeschickt werden, also einfach in den Briefkasten stecken.

Das Landeswahlamt hat alle Abstimmungsunterlagen sowie eine erläuternde "Bilderstrecke" zum Ausfüllen der Briefunterlagen in sein Internetangebot aufgenommen www.hamburg.de/wahlen.


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