Niedersachsen

Ansichten und Forderungen der GEW zum Ganztag

In den Schulen herrscht eine große Unsicherheit, wie der Ganztag in Zukunft rechtssicher organisiert und finanziert werden soll. Das bisherige "Billigmodell" des offenen Ganztags kann wegen juristischer Probleme nicht weitergeführt werden. Die GEW Niedersachsen möchte Ihnen mit diesem Schreiben ihre Sicht und ihre Forderungen zum Ganztag mitteilen.

11.06.2013 Pressemeldung GEW Niedersachsen

Das jetzige Modell des Ganztags schafft für die Schulen und ihre Leitungen immer neue Probleme und Belastungen. In einigen Städten, in denen kommunale Mittel den überwiegenden Anteil an der Finanzierung der Ganztagsangebote ausmachen, überlegen Schulen, ob sie unter den gegenwärtigen Umständen das Nachmittagsangebot fast vollständig abbauen und auf die Kooperationsabkommen und die Kapitalisierung der Lehrerstunden verzichten.

Wenn die neue Landesregierung Ganztagsschulen zu rechtlich korrekten Bedingungen anbieten will, benötigt die Kultusministerin eine massive Erhöhung ihres Etats. Die im alten Ganztagserlass vorgesehene Personalausstattung ohne Verzichtserklärungen muss im neuen Schuljahr der Regelfall sein.

Bei den Eltern kommen die Ganztagsschulen sehr gut an. In Großstädten wünschen sich bis zu 70 Prozent der Eltern Ganztagsgrundschulen. Diese Eltern dürfen nicht enttäuscht werden.

Pauschallösung des Landes mit der Rentenversicherung kurzfristig notwendig

In den letzten Wochen haben die ersten Schulen in Niedersachsen Post von der Rentenversicherung bekommen. Konten einzelner Schulen wurde mit Nachzahlungen und Säumniszuschlägen in Höhe von bis zu 60.000 Euro belastet. Zu diesem Ergebnis kamen die Prüfungen der Rentenversicherung. Die Honorarverträge wurden als Schwarzarbeit gewertet. Die Honorarkräfte werden im Nachhinein als Beschäftigte gewertet und erhalten auf ihrem Rentenkonto die ihnen zustehenden Beträge gutgeschrieben.

Nach dem Erlass des ehemaligen Staatssekretärs Porwol aus dem Mai 2012 sollen die Schulen ein Drittel dieser Kosten tragen, zwei Drittel soll das Land übernehmen. Für die betroffenen Schulen bedeutet diese Regelung, dass vom Ganztagsangebot nur ein kleiner Rest bleiben kann. Alle von der Rentenversicherung überprüften Schulen bekommen nach und nach diese Bescheide.

Die Einigung der Rentenversicherung mit dem Kultusministerium, die Forderungen der Rentenversicherung durch eine Pauschalzahlung abzulösen, hatte der damalige Kultusminister Althusmann verweigert. Im Landtagswahlkampf hätte das als Eingeständnis einer fehlerhaften Regelung gegolten.

Wir erwarten, dass die neue Kultusministerin umgehend eine Pauschallösung mit der Deutschen Rentenversicherung abschließt, damit die einzelnen Schulen, die sich ja an die jeweils gültigen Hinweise der Schulbehörde gehalten haben, von der Belastung ihrer Schulkonten verschont bleiben. Dem Vernehmen nach sind die entsprechenden Verhandlungen weit gediehen.

Regressforderungen

Gegen einzelne Schulleiterinnen und Schulleiter werden in der Landesschulbehörde Regressforderungen geprüft. Es geht um Einzelfälle, in denen Schulleiterinnen und Schulleiter bei Ganztags-Vertragsabschlüssen gegen eine direkte persönliche Weisung der Schulbehörde verstoßen haben sollen.

Kooperationsverträge und Zusammenarbeit mit Kommunen

Die Landesschulbehörde hat die siebte Version der "Handreichungen zur Vertragsgestaltung beim Einsatz von außerschulischen Fachkräften im Zusammenhang mit ganztagsspezifischen Angeboten" herausgegeben (siehe Anhang!)

  • Im Rahmen von Kooperationsverträgen dürfen durch den Kooperationspartner keine Personen in der Schule eingesetzt werden, die bereits in einem Arbeitsverhältnis mit dem Land Niedersachsen stehen (z.B. pädagogische Mitarbeiter).
  • Es ist nicht zulässig, dass das vom Kooperationspartner eingesetzte Personal das Ganztagsangebot der Schule organisiert bzw. koordiniert. Dies hat durch die Schulleitung selbst zu erfolgen bzw. kann nur durch eine Person durchgeführt werden, die in einem Arbeits- oder Beamtenverhältnis zum Land Niedersachsen steht.

Diese Feststellungen sind unbedingt zu beachten, denn sie sind arbeits- und schulrechtlich zwingend. Es ist merkwürdig, dass diese rechtswidrigen Praktiken bisher von der Landeschulbehörde nicht rechtlich geprüft worden sind. Ebenso unverständlich ist, dass die an solchen Regelungen beteiligten Kommunen diese Vertragspraxis nicht rechtlich geprüft haben. Nun müssen die Schulleiterinnen und Schulleiter die Suppe auslöffeln.

Die GEW fordert:

  • Es ist dringend erforderlich, dass das Kultusministerium dafür Sorge trägt, dass die Schulen zum neuen Schuljahr ihr Ganztagsangebot auf sicherer Rechtsgrundlage planen können. Jetzt müssen die Schulleiterinnen und Schulleiter planen können, nicht erst in ein paar Wochen.
  • Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden müssen vom MK umgehend aufgenommen werden.
  • Bei den derzeit laufenden Haushaltsgesprächen muss das Kultusministerium mit einem zusätzlichen dreistelligen Millionenbetrag für den Ganztag ausgestattet werden - für das neue Schuljahr und für die Begleichung der Altlasten der Vorgängerregierung.

Die nötige Finanzierung und die neuen rechtlichen Regelungen müssen zum neuen Schuljahr umgesetzt sein, um den Schulen die Arbeitsgrundlagen zu gewährleisten.

Die Eltern können das erwarten.

Ansprechpartner

GEW Niedersachsen

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