„Bei Umzug die Familie besser zurücklassen“
(bikl) Mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit hat der Bundestag heute die Föderalismusreform verabschiedet. Die größte Verfassungsreform in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland regelt die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern neu. Insbesondere die Kompetenzverteilung in Sachen Bildung zwischen Bund und Ländern und das so genannte Kooperationsverbot hatten im Vorfeld noch einmal für heftige Diskussionen gesorgt. Dabei hatten sich Union und SPD darauf verständigt, dass Bund und Länder auch künftig gemeinsame Projekte im Hochschulbereich fördern und finanzieren dürfen. Im Schulbereich bleibt es aber bei der Bildungshoheit der Bundesländer.
30.06.2006 ArtikelZukünftig werden also gemeinsame Sonderprogramme von Bund und Ländern wie etwa das erfolgreiche Ganztagsschulprogramm nicht mehr möglich sein. In einer ersten Stellungnahme bezeichnete der Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Ulrich Thöne, den Beschluss „als Mutter allen Unsinns“. "Die Föderalismusreform schadet unserem Bildungswesen. Sie wird kaum für mehr Transparenz in der Gesetzgebung sorgen“, kritisierte er.
Auch aus Bayern kam heftige Kritik. "Wer künftig wegen einer neuen Stelle von einem Bundesland ins andere zieht, sollte die Familie besser zurücklassen", sagte Ursula Walther, die Landesvorsitzende des Bayerischen Elternverbandes. Wegen der unterschiedlichen Schulsysteme innerhalb Deutschlands sei es schon in der Vergangenheit einfacher gewesen, von Berlin nach Budapest als von Hamburg nach München zu wechseln. Wenn der Bund nun überhaupt keinen Einfluss mehr auf die Bildungspolitik in den Ländern habe, werde das noch schlimmer. Die bundesweiten Bildungsstandards seien eine Farce, wenn kein Land sich daran halten müsse, betonte Walther.
Die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz, Professor Dr. Margret Wintermantel, hingegen fand lobende Worte. Es sei zu begrüßen, dass nun neben der Forschung auch die Lehre an den Hochschulen von Bund und Ländern gemeinsam gefördert werden könne. Da gemeinsame Bund-Länder-Hochschulprogramme aber die Zustimmung aller Länder voraussetzten, bleibe eine gewisse Unsicherheit: "Maßnahmen dieser Art dürfen nicht am Veto einzelner Ministerpräsidenten scheitern!", erklärte die HRK-Präsidentin einschränkend.
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