Einstellungsgarantie

Berlin stellt Lehrerinnen und Lehrer ein und vergibt frühzeitige Einstellungsgarantien: Bewerbungsfrist: 31.10.2013

Die Senatsbildungsverwaltung vergibt Anfang Oktober an 285 ausgewählte Lehramtsanwärterinnen und -anwärter frühzeitige Einstellungsgarantien für die Berliner Schulen und stellt wieder zahlreiche Lehrkräfte ein.

14.10.2013 Pressemeldung Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft: "Die neu ausgebildeten Lehrkräfte sind unverzichtbar für die Zukunft der Berliner Schulen. Durch frühzeitige Einstellungsgarantien können wir erfahrungsgemäß viele gute Lehrerinnen und Lehrer an Berliner Schulen binden."

Die Einstellungsgarantien beziehen sich auf die Fächer Mathematik, Physik, Chemie, Informatik, Musik und den sonderpädagogischen Fachrichtungen, die sogenannten Mangelfächer, in denen es derzeit zu wenige oder gerade ausreichend Bewerberinnen und Bewerber gibt.

Im Kalenderjahr 2014 werden an den Schulen insgesamt über 2000 Vollzeitstellen neu besetzt werden müssen. Die hohe Zahl ist eine Reaktion auf die Wiedereinführung der Altersermäßigung. Mit den aktuellen Einstellungsgarantien reagiert die Senatsbildungsverwaltung frühzeitig auf den zukünftigen steigenden Bedarf an Lehrkräften in Berlin.

Zum Februar 2014 werden voraussichtlich 557 Lehramtsanwärterinnen und -anwärter verteilt über alle Fächer den Vorbereitungsdienst in Berlin beenden. Bei den frühzeitigen Einstellungsgarantien handelt es sich um ein erprobtes Verfahren, da bei den letzten sechs Einstellungsterminen ebenfalls Einstellungsgarantien an geeignete Kandidatinnen und Kandidaten verschickt wurden. Auch aus dem restlichen Bundesgebiet können sich die Jung-Lehrerinnen und -Lehrer auf die Stellen in Berlin bewerben.

Für die Einstellungsgarantien gelten folgende Bedingungen:

  • Bestehen der zweiten Staatsprüfung mit der Abschlussnote 1, 2 oder 3
  • notwendige Bewerbung bis zum 31.10.2013
  • generelle körperliche und persönliche Eignung für eine Einstellung in den öffentlichen Schuldienst (Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses, keine anhängigen Straf- oder Ermittlungsverfahren, Gesundheitszustand und Arbeitsfähigkeit)

Die zukünftigen Lehrkräfte können bei Interesse auch persönliche Wünsche äußern, wie beispielsweise eine bevorzugte Schule, an der sie arbeiten möchten.


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