Besuche von Politikerinnen und Politikern in Schulen
Am 11. September sind Kommunalwahlen in Niedersachsen. Wählen darf jeder EU-Bürger, der in einer niedersächsischen Kommune wohnt und das 16. Lebensjahr vollendet hat. Viele Erstwähler sind Schülerinnen und Schüler der allgemein- und berufsbildenden Schulen in Niedersachsen. Wie können Lehrerinnen und Lehrer ihre Schülerinnen und Schüler auf deren vornehmstes Recht als Souverän vorbereiten? Im Unterricht können Wahlsystem und Aufgaben der Kommunalparlamente behandelt werden. Wahlprogramme werden gesichtet und verglichen.
12.07.2011 Pressemeldung Deutsche Vereinigung für Politische Bildung e.V. (DVPB)Was nicht geht ist, im Rahmen einer Schulveranstaltung die Bewerber um ein kommunales Mandat in der Schule direkt vorzustellen und z.B. in einer Podiumsdiskussion ihre Positionen austauschen zu lassen. Der Erlass "Besuche von Politikerinnen und Politikern in Schulen" legt fest, dass vier Wochen vor der Wahl keine Politiker in den Schulen im Rahmen einer Schulveranstaltung, also z.B. in den Unterricht, eingeladen werden dürfen.
In diesem Jahr enden die Ferien am 17. August, so dass die Vierwochenfrist jetzt schon läuft. Ausschließlich Schülergruppen ist es erlaubt, Politiker einzuladen, wenn sichergestellt ist, "(...) dass Vertreter aller demokratischen Parteien in der Veranstaltung Gelegenheit erhalten, ihre Ansichten in angemessenem Umfang darzulegen." (Erlass Punkt 4). In der Schulwirklichkeit heißt das, an einem späten Nachmittag z.B. findet eine Veranstaltung mit den Bewerbern der Kommunalparlamente statt, zu der die immer schon Aktiven und Interessierten kommen. Das ist mehr als nichts, aber dennoch nicht ausreichend.
Die Deutsche Vereinigung für Politische Bildung (DVPB) in Niedersachsen ist deshalb der Auffassung, dass Schülergruppen oder Initiativen, die aus dem Unterricht erwachsen, die Möglichkeit erhalten sollten, im Rahmen von Schulveranstaltungen mit Politikern für die Teilnahme an politischen Wahlen zu werben, natürlich unter Einhaltung des Gebots, alle demokratischen Parteien gleich berechtigt zu behandeln. Dies gebietet allein schon das allen Politiklehrkräfte bekannte und im Beutelsbacher Konsens benannte Gebot der Neutralität gegenüber politischen Denkrichtungen.
So kann es gelingen, die Wahlbeteiligung zu erhöhen, bewusste Wahlentscheidung zu treffen und dem Artikel 20 (2) GG "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" wieder stärker Geltung zu verschaffen.
Anmerkung: Es handelt sich um folgenden Erlass:
RdErl. d. MK v. 10.1.2005 -35-81 704 (SVBl. 3/2005 S.133; ber. S.197), geändert durch RdErl v. 1.6.2010 (SVBl. 6/2010 S.203)
Die Deutsche Vereinigung für Politische Bildung e.V. (DVPB) ist ein Fachverband engagierter Lehrer und Lehrerinnen, Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, außerschulischer Pädagogen und Pädagoginnen, die sich der politischen Bildung, dem Unterrichtsfach Politik/ Sozialkunde und der politischen Kultur der Gesellschaft verpflichtet fühlen.
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