Bildungs- und Wirtschaftsministerium sowie Kammern setzen sich gemeinsam für bessere Ausbildungschancen junger Menschen in Rheinland-Pfalz ein
Allen Jugendlichen in Rheinland-Pfalz gute Möglichkeiten für ihre Ausbildung und Qualifizierung zu bieten, das ist das gemeinsame Ziel der Landesregierung und der Wirtschaftskammern im Land. Einen weiteren Schritt hin zu diesem Ziel bildet die Vereinbarung zur Umsetzung des Berufsbildungsreformgesetzes in Rheinland-Pfalz, die heute in Mainz von Bildungsministerin Doris Ahnen, Wirtschaftsminister Hendrik Hering, dem Präsidenten der Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier, Wolfgang Natus, für die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz sowie dem Präsidenten der Handwerkskammer (HwK) der Pfalz, Walter Dech, für die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern im Land unterzeichnet wurde. Zweck der gemeinsamen Vereinbarung ist es unter anderem, die Verknüpfung zwischen schulischem und betrieblichem Lernen so anzulegen, dass ein Übertritt in die Berufs- und Arbeitswelt möglichst reibungslos erfolgt, und den Jugendlichen neue Wege beim Einstieg ins Berufsleben zu eröffnen.
29.06.2006 Rheinland-Pfalz Pressemeldung Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Rheinland-PfalzBildungsministerin Ahnen unterstrich: "Mit dieser Vereinbarung werden schulische Bildungsgänge noch stärker auf die berufliche Ausbildung im dualen System ausgerichtet und an gängigen Berufsbildern orientiert. Schülerinnen und Schüler sollen zudem so früh und so weit wie möglich praktische Erfahrung in Betrieben sammeln können. Nicht zuletzt setzen wir durch neue Angebote im vollzeitschulischen Teil der berufsbildenden Schulen und gemeinsam mit den Kammern einen zusätzlichen Akzent zur Verbesserung der Lage auf dem Ausbildungsmarkt."
Wirtschaftsminister Hendrik Hering betonte, dass die Vereinbarung zur Umsetzung des Berufsbildungsreformgesetzes das gemeinsame Interesse aller Unterzeichner belege, den Jugendlichen in Rheinland-Pfalz eine gute berufliche Perspektive zu geben. "Den Jugendlichen werden Bildungswege eröffnet, die passgenau und zeitsparend sind. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ist es für die Wirtschaft wichtig, allen ausbildungsfähigen und ausbildungswilligen Jugendlichen hervorragende Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten zu bieten."
Die Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz begrüßen die Vereinbarung als pragmatisch und konstruktiv im Sinne der Betriebe und Jugendlichen. Die kooperative Vereinbarung betont die Präferenz des erfolgreichen Modells der dualen Berufsausbildung sowie den hohen Stellenwert des dualen Partners berufsbildende Schule. Sie eröffnet Chancen zur Verbesserung der Effizienz von Bildungswegen und trägt dazu bei, den jungen Menschen in Rheinland-Pfalz gute Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten zu bieten.
HwK-Präsident Walter Dech erklärte: "Die Vereinbarung spiegelt die gute Kooperation zwischen den dualen Partnern in Rheinland-Pfalz wider und setzt einen weiteren Akzent bei der Verzahnung berufsschulischer und betrieblicher Qualifizierung im Dualen System. Die Berücksichtigung berufsschulischer Bildungsphasen bei Ausbildung und Prüfungen stellt einen wichtigen Aspekt bei der Weiterentwicklung von Qualität und Attraktivität der dualen Berufsausbildung dar.
Die rheinland-pfälzischen Handwerkskammern begrüßen zudem die Einbeziehung der berufsvorbereitenden Qualifizierungsmaßnahmen für noch nicht berufsreife Jugendliche. Unser gemeinsames Anliegen ist es auch, deren Chancen auf einen Einstieg in die reguläre Berufsausbildung zu fördern und zu erhöhen."
Die wichtigsten Neuregelungen der Vereinbarung sind:
- Ausweisung der Berufsschulnote auf dem Kammerzeugnis wird möglichAuf Antrag der oder des Auszubildenden können zukünftig die Berufsschulnoten als Gesamtnote auf dem Kammerzeugnis ausgewiesen werden, das zum Abschluss der Berufsausbildung vergeben wird.
- Anrechnung von Ausbildungszeiten in beruflichen Vollzeitschulen auf eine duale Berufsausbildung wird ausgeweitet
Die in beruflichen Vollzeitschulen (insbesondere höhere Berufsfachschule) erworbenen Qualifikationen werden zukünftig auf die Dauer dualer Ausbildungsverträge angerechnet. Das führt zu mehr Flexibilität für die Beteiligten (Betriebe/Kammern/Jugendliche). Vor dem Hintergrund immer komplexer werdender Aufgabenstellungen im Berufsalltag in der Wirtschaft nimmt die Förderung von Handlungskompetenzen im Berufsschulunterricht eine immer wichtigere Rolle ein. Praxisnähe und die Ganzheitlichkeit von Lernprozessen sind dabei die zentralen Bausteine des beruflichen Kompetenzerwerbs.
Konkret wird Absolventinnen und Absolventen der Berufsfachschule I ein Ausbildungsjahr auf eine einschlägige Berufsausbildung angerechnet, wenn von Seiten der ausbildenden Wirtschaft eine vollschulische berufliche Grundbildung gewünscht wird.
Zudem sieht die Neustrukturierung der zweijährigen höheren Berufsfachschule zukünftig die Möglichkeit eines Seitenausstiegs nach dem ersten Schuljahr vor. Durch die stärkere Angleichung der Lerninhalte in der zweijährigen höheren Berufsfachschule an relevante Ausbildungsberufe kann für diese Berufsbilder dann die anschließende duale Berufsausbildung um ein Jahr verkürzt werden.
- Zulassung von Absolventinnen und Absolventen vollzeitschulischer Bildungsgänge zur Berufsabschlussprüfung der Kammern wird möglich
Durch die praxisnahe Ausrichtung der Unterrichtsangebote in der höheren Berufsfachschule an Ausbildungsberufe können zukünftig die Absolventinnen und Absolventen bestimmter Bildungsgänge auch direkt zur Kammerprüfung zugelassen werden und so einen qualifizierten Berufsausbildungsabschluss erwerben. Das dafür nötige einschlägige Praktikum muss – abhängig von der Ausbildungsdauer des entsprechenden Ausbildungsberufes – einen Gesamtzeitraum von 12 bis 18 Monaten umfassen.
Bildungsministerin Ahnen und Wirtschaftsminister Hering unterstrichen, die Vereinbarung hebe insgesamt die Gleichwertigkeit beruflicher und allgemeiner Bildung noch stärker hervor. Zudem würden mit den jetzt eröffneten neuen Wegen zu einem Einstieg in das Berufsleben für junge Menschen der Wirtschaft weitere qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung gestellt und ein Beitrag zur Entlastung des angespannten Ausbildungsstellenmarkts geleistet. Die Vereinbarung sei damit auch eine Antwort auf den sich verändernden Fachkräftebedarf und auf die demografische Entwicklung.
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