Schulbuchgeschäft

BKG vereinfacht Bürgschaftsantrag für das Schulbuchgeschäft

Das Schulbuchgeschäft leichter meistern: Die BKG Buchhändlerische Kredit-Garantiegemeinschaft hat die Voraussetzungen vereinfacht, unter denen Buchhändler eine Kreditbürgschaft für das Schulbuchgeschäft beantragen können.

16.04.2010 Pressemeldung Börsenverein des Deutschen Buchhandels

"Für das Schulbuchgeschäft treten Buchhändler oft mit hohen Beträgen in Vorlage. Die BKG vereinfacht es ihnen, für dieses Geschäft Kredite aufzunehmen", sagt Oliver Recklies, Geschäftsführer der BKG. Buchhändler müssen künftig erst ab einer Kreditsumme von 50.000 Euro ihre Bilanz oder Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) bei der BKG vorlegen. Bislang war dies ab einer Kreditsumme ab 20.000 Euro erforderlich. Zudem können jetzt auch Buchhändler, die erst ein Jahr am BAG-Abrechnungsverfahren teilnehmen, für das Schulbuchgeschäft eine Kreditbürgschaft beantragen. Bislang konnten dies nur Teilnehmer, die zwei Jahre Kunde der BAG sind.

Die aktuellen Unterlagen für die Übernahme einer Kreditbürgschaft für das Schulbuchgeschäft sind ab sofort abrufbar unter www.bag-service.de.

Ansprechpartner für die Gewährung einer Bürgschaft ist Oliver Recklies, Telefon: 069 92028-307; E-Mail:

Die BKG, ein Service-Unternehmen der BAG Buchhändler-Abrechnungs-Gesellschaft, vermittelt und verbürgt Buchhändlern und Verlagen im Rahmen des Abrechnungsverfahrens über die BAG befristete Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen.


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