Brandenburgisches Kabinett und Berliner Senat stimmen Gründung eines gemeinsamen Instituts für Schulqualität zu

In ihren heutigen Sitzungen haben das brandenburgische Kabinett und der Berliner Senat die Unterzeichnung einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Berlin und Brandenburg zur Gründung eines Instituts für Schulqualität (ISQ) beschlos-sen. Damit ist der Weg für einen wichtigen Baustein der gemeinsamen Qualitätsentwicklung frei. Das Institut soll seine Arbeit als wissenschaftlich fundierte, unabhängig arbeitende Einrichtung an der Freien Universität Berlin zum 1. Januar 2006 aufnehmen. Ziel ist es, die systematische Qualitätsentwicklung und Qualitätssiche-rung in den Bildungseinrichtungen beider Länder zu forcieren. Durch die Beratung von Schulen, Schulverwaltungen und Bildungspolitik soll das Institut einen fachli-chen Beitrag zur Schul- und Unterrichtsentwicklung der Einzelschule sowie zur Weiterentwicklung der gemeinsamen Bildungsregion Berlin-Brandenburg leisten.

13.12.2005 Brandenburg Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Bildungsminister Holger Rupprecht und Bildungssenator Klaus Böger betonen: "Damit gehen Berlin und Brandenburg einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Pfad zu mehr Qualität an den Schulen. Die Planung, Durchführung und Aus-wertung dieser Qualitätsoffensive wollen wir effizient und wirtschaftlich in einer gemeinsamen Einrichtung für die Region Berlin/Brandenburg organisieren. Dies vermeidet Doppelarbeit, sichert eine bessere Auslastung, spart Ressourcen und stärkt die Entwicklung und Beachtung gemeinsamer Standards auf dem Gebiet der Qualitätsentwicklung und -sicherung für Berlin und Brandenburg."

Seit PISA 2000 haben beide Länder ein System qualitätssichernder Maßnahmen durch Tests, Leistungsvergleiche und zentralen Prüfungen aufgebaut. Am 14. Januar 2005 haben die beiden Bildungsressorts die Einrichtung eines gemeinsa-men Instituts für Schulqualität beschlossen. Die Bildungsressorts haben nunmehr ein gemeinsames Organisationskonzept und den Entwurf eines Verwaltungsabkommens vorgelegt. Das Verwaltungsabkommen sieht vor, dass die Länder Berlin und Brandenburg einen eingetragenen und gemeinnützigen Verein *Institut für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg" gründen. Die beiden Länder treten als juristische Personen dem Verein bei. Weitere Mitglieder des Vereins werden die FU Berlin, die Universität Potsdam, die Vorsitzenden der Landesschulbeiräte beider Länder sowie die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. sein.

Durch die Erfassung und Aufbereitung von Daten und Befunden zum Berliner und Brandenburger Schulwesen soll das Institut auf wichtige Entwicklungen aufmerksam machen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung empfehlen. Dazu braucht das Institut Know-how über modernes Bildungsmanagement, und zwar auf der Ebene der einzelnen Schule, der Regionen und des jeweiligen Landes.

Zentrale Aufgabenbereiche sollen sein:

  • Entwicklung, Organisation und Auswertung von diagnostischen Tests und Vergleichsarbeiten;
  • Organisation und Durchführung von internationalen, nationalen und regio-nalen Schulleistungsuntersuchungen;
  • Überprüfung der Bildungsstandards und Kompetenzen;
  • Unterstützung schulischer Selbst- und Fremdevaluation / Online-Befragungen;
  • Bildungsmonitoring und Bildungsberichterstattung für die Region.

Für die Institutsleitung ist der Referatsleiter für "Schulische Qualitätsentwicklung, Schulforschung, Pädagogische Schulentwicklung" des brandenburgischen Bil-dungsministeriums, Hans-Jürgen Kuhn, zunächst als kommissarischer Geschäftsführer, vorgesehen.

Das Institut wird durch beide Länder übergangsweise voll finanziert. Hiervon tragen die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport des Landes Berlin bis zu 650.000 Euro und das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg bis zu 433.300 Euro pro Jahr.


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