Die KMK-Fachtagung: Viel Inklusionsrhetorik, wenig Substanz
(Brigitte Schumann) Die Kultusministerkonferenz gab als Ziel ihrer Fachtagung am 20./21.6.in Bremen aus, den derzeitigen Diskussionsstand der KMK zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (BRK) mit Vertretern der Zivilgesellschaft diskutieren zu wollen. Grundlage dafür war ein KMK-Papier zu pädagogischen und rechtlichen Aspekten der Umsetzung. Tatsächlich war es aber eine eher exklusive Veranstaltung mit einer symbolischen Beteiligung einzelner gesellschaftlicher Akteure.
30.06.2010 ArtikelIn den sieben Arbeitsforen waren die Vertreter der Länderministerien in der Regel in einer erdrückenden Überzahl. Wichtige Verbände waren nur mit einer Person offiziell eingeladen worden. Der Leiter der Monitoring-Stelle zur Überwachung der Umsetzung der Konvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte stand zunächst nicht auf der Einladungsliste. Er musste sich auf Eigeninitiative einen Zugang zur Tagung verschaffen.
Kontroverser Diskussionsstoff war reichlich vorhanden, da die Kultusminister sich nur auf den denkbar kleinsten gemeinsamen Nenner zur Umsetzung der BRK verständigt haben. Die Inklusionsrhetorik in dem KMK-Papier kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die bildungspolitische Auslegung die Forderungen der Konvention unterläuft oder ihr widerspricht.
Die Konvention verlangt von den Bundesländern, ihr gegenwärtig auf Selektion basierendes Schulwesen schrittweise zu einem flächendeckenden inklusiven System weiterzuentwickeln, das grundsätz¬lich das gemeinsame Lernen von Kin¬dern mit und ohne Behinderung verwirklicht. Die KMK formuliert aber als Ziel ein Doppelsystem aus inklusiven Angeboten im Regelschulsystem und dem Förderschulsystem in all seinen bestehenden Erscheinungsformen.
Die KMK erkennt ein unmittelbar aus der BRK abgeleitetes einklagbares Recht des Kindes auf diskriminierungsfreien Zugang zum allgemeinen Schulsystem mit angemessenen Vorkehrungen bezogen auf den Einzelfall nicht an. Im Gegensatz zu anderslautenden juristischen Auffassungen beharrt sie darauf, dass eine landesrechtliche Einklagbarkeit erst gesetzlich geschaffen werden muss und somit von dem bildungspolitischen Willen des jeweiligen Landesgesetzgebers abhängt.
Von dem vielfach politisch angekündigten Elternwahlrecht bei der Förderortentscheidung bleibt wenig übrig. Der Elternwunsch soll lediglich eingehend geprüft werden, aber die Verfahrensregeln für die Förderortentscheidung und damit über die "bestmögliche Bildung" von Kindern sollen die Länder festlegen. Im Gegensatz zur Feststellung der BRK, dass nur ein inklusives Schulsystem das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderung diskriminierungsfrei gewährleistet, geht die KMK von einem Spannungsverhältnis zwischen dem Kindeswohl und dem gemeinsamen Lernen aus und begründet damit sowohl das Förderschulsystem als auch staatliche Interventionsrechte bei der Wahl des Förderortes.
Die strukturelle Gliederung des Schulsystems wird nicht als Barriere für die Inklusion problematisiert, sondern mit dem Hinweis versehen, dass die UN-Konvention keine diesbezüglichen Vorgaben macht. Verschwiegen wird, dass die BRK auf ein Konzept der UNESCO von inklusiver Bildung im Sinne einer Schule für alle Kinder zurückgreift. Konkrete Hinweise zu qualitativen Standards, Ressourcenfragen und einem Zeitplan zur Umsetzung fehlen gänzlich.
Es besteht wenig Hoffnung, dass die kritischen Stimmen zivilgesellschaftlicher Akteure auf der Fachtagung eine grundsätzliche Positionsänderung der KMK bewirken werden. Dennoch: Das letzte Wort hat nicht die KMK. Die gute Nachricht ist nämlich, dass die tatsächlichen Schulgesetze zur Umsetzung der BRK in den Ländern gemacht werden. Das eröffnet den Landesparlamenten die Möglichkeit, dort jeweils für eine konventionskonforme Umsetzung zu sorgen. Den zivilgesellschaftlichen Kräften gibt es die Möglichkeit, eine solche Umsetzung auf Landesebene politisch zu erstreiten.
Zur Person
Brigitte Schumann war 16 Jahre Lehrerin an einem Gymnasium, zehn Jahre Bildungspolitikerin und Mitglied des Landtags von NRW. Der Titel ihrer Dissertation lautete: "Ich schäme mich ja so!" Die Sonderschule für Lernbehinderte als "Schonraumfalle" (Klinkhardt 2007). Derzeit ist sie als Bildungsjournalistin tätig.
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