Diskriminierung leicht gemacht!
NRW gehört zu den Bundesländern, in denen das Förderschulsystem statt eines konsequenten Rückbaus eine Ausweitung erfährt. Das Beispiel des Ennepe-Ruhr-Kreises zeigt, wie Kommunen das Recht auf inklusive Bildung einfach ignorieren können.
12.06.2023 Bundesweit Artikel Dr. Brigitte SchumannAm 16.02.2023 hat der Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises mit den Stimmen von CDU und SPD bei Enthaltung der Grünen dem Verwaltungsvorschlag „Bedarf zur Errichtung eines dritten Förderschulstandortes für Lern- und Entwicklungsstörungen im Kreisgebiet“ zugestimmt. Alle neun kreisangehörigen Städte haben sich darauf verständigt, dass der Kreis die Ersatzschulträgerschaft für den dritten Standort „aufgrund der absehbaren Schwierigkeiten der Umsetzung einer rein kommunalen Lösung und des nach wie vor bestehenden hohen Abstimmungsbedarfes zwischen allen beteiligten Akteuren“ übernimmt. Den Verwaltungsvorschlag vorbereitet hat die seit 2018 bestehende interkommunale Arbeitsgruppe „Schulentwicklung Förderschulen EN“ mit dem Ziel der „Weiterentwicklung der Förderschullandschaft im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen (LES)“. Sie setzt sich zusammen aus kommunalen Vertreter:innen, der unteren Schulaufsicht sowie der Evangelischen Stiftung, die eine private Förderschule im Kreisgebiet unterhält.
Priorität für bedarfsgerechte Ausgestaltung des Förderschulangebots
Ausschlaggebend für die Entscheidung von Verwaltung und Politik ist die „dynamische Förderschulentwicklung“ mit steigenden Anmeldezahlen für die Förderschule, die angeblich den Elternwillen widerspiegeln. Das Schulwahlverhalten der Eltern zeige eine deutliche Präferenz für kleine überschaubare Förderschulsysteme und erkläre auch den Trend zum Wechsel aus dem Gemeinsamen Lernen in die Förderschule.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die steigenden Schülerzahlen, insbesondere im Förderschwerpunkt Lernen, an den bestehenden Standorten nicht aufgefangen werden können und die Schulaufsicht einen Ausbau aufgrund der Größe der derzeitigen Systeme für nicht sinnvoll hält.
Zudem seien die Förderschulangebote im Kreis nicht für alle Kinder in zumutbarer Entfernung erreichbar, so dass Eltern auch gegen ihren Willen die allgemeine Schule wählen müssten.
Kein menschenrechtliches Bewusstsein
Unter der rot-grünen Regierung ist in NRW die Anzahl der Förderschulstandorte für den Förderschwerpunkt Lernen im Zuge der Inklusionsbemühungen um mehr als die Hälfte abgebaut worden. Diese Entwicklung hat, wie der Name der Arbeitsgruppe verrät, Aktivitäten für den Erhalt und die „Weiterentwicklung der Förderschullandschaft“ im Landkreis ausgelöst.
Damit stellen sich die Akteure allerdings gegen die menschenrechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die die zügige und vollständige Verwirklichung des Rechts auf inklusive Bildung für alle Lernenden in einem inklusiven Bildungssystem fordert. Dieses Ziel ist „nicht mit der Unterhaltung von zwei Bildungssystemen vereinbar: einem allgemeinen Bildungssystem und einem Sonderbildungssystem/auf Segregation beruhenden Bildungssystem“, wie der für die Umsetzung der UN-BRK zuständige Genfer UN-Fachausschuss in seiner verbindlichen Interpretation des Rechts auf inklusive Bildung 2016 unmissverständlich klargestellt hat.
Mit dem Regierungswechsel 2017 und der „Neuausrichtung“ der Inklusionspolitik unter Schwarz-Gelb ist der Anteil der Grundschulkinder mit Lern- und Entwicklungsproblemen wieder gestiegen, die in sonderpädagogischen Feststellungsverfahren als behindert kategorisiert und abgetrennt von Schüler:innen der allgemeinen Schulen in Förderschulen unterrichtet werden. Da diese Entwicklung der Stabilisierung der Förderschulstrukturen dienlich ist, wird sie von Verwaltung und Politik nicht auf ihre gesellschaftlichen, systemischen und schulrechtlichen Ursachen hinterfragt.
Kein Problembewusstsein
Durch Armut, Migration und Zuwanderung stehen Grundschulen in NRW angesichts des ungeheuren Personalmangels und der chronischen Unterfinanzierung unter Druck. Aktuelle Grundschulstudien belegen eine deutliche Verschlechterung der Leistungsergebnisse in den basalen Kompetenzen. Wenn Lehrkräfte meinen, dass sie ihren Schüler:innen nicht gerecht werden können, ist es systemisch naheliegend, dass sie auf sonderpädagogische Feststellungsverfahren zurückgreifen, um mit den Diagnosen zusätzliche sonderpädagogische Förderung in die Schule zu holen oder auch Kinder an die Förderschulen abzugeben.
Statt zu klären, wie sich die Situation an den Grundschulen darstellt, an denen Kinder vermehrt auf sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen überprüft werden, und welchen sozialen Hintergrund die diagnostizierten und exkludierten Kinder mitbringen, wird die Entwicklung unreflektiert zum kommunalpolitischen Handlungsauftrag, die Förderschulangebote bedarfsdeckend auszubauen.
Die Politik ignoriert die Tatsache, dass durch das Parallelsystem der Förderschulen wiederum den Grundschulen in sozialen Brennpunkten die sonderpädagogischen Ressourcen vorenthalten werden, die ihnen bei einer menschenrechtskonformen Auflösung der Förderschulstrukturen für die individuelle Förderung ohne Kategorisierung und Ausgrenzung zur Verfügung stünden. Hier erweist sich der sonderpädagogisch verbreitete Glaube, dass Kinder mit Lern- und Entwicklungsproblemen in die Zuständigkeit der Sonderpädagogik gehören und am besten in Sondereinrichtungen gefördert werden können, als wirkungsmächtig.
Diskriminierende Feststellungsverfahren und Zuschreibungen
Zumindest der unteren Schulaufsicht, die für die Durchführung der Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs die Verantwortung trägt, dürfte dagegen die Fragwürdigkeit der sonderpädagogischen Diagnostik im Bereich Lernen nicht unbekannt sein. Von wissenschaftlicher Seite werden Validität und Zuverlässigkeit dieser Gutachten schon seit Langem bestritten. Kritisiert wird, dass Kinder aus armen Verhältnissen willkürlich zu Lernbehinderten gemacht und in der sozialen Isolation der Förderschule in ihrer Entwicklung doppelt benachteiligt werden.
Auch die Wissenschaftler Klaus Klemm und Ulf Preuss-Lausitz haben 2011 in ihrem Gutachten „Auf dem Weg zu schulsicher Inklusion“ dem nordrhein-westfälischen Schulministerium empfohlen, das generelle Auslaufen der Förderschulen für die Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache zu beschließen, „um die schulische Absonderung von Armutskindern zu vermeiden, die sich zudem sowohl kognitiv als auch für die gesamte Persönlichkeitsentwicklung nachteilig auswirkt“.
Stigmatisierung und Identitätsbeschädigung
Unter dem Vorzeichen von Inklusion ist die Einleitung sonderpädagogischer Feststellungsverfahren leichter durchsetzbar geworden. Mit dem Versprechen der besonderen Förderung und der Aussicht auf Verbleib in der Grundschule gibt es wenig Widerstand bei Eltern, die keine ausgeprägte Meinung und/oder wenig Kenntnisse über das deutsche Schulsystem haben.
Die Leidtragenden sind die etikettierten Kinder. An ihnen klebt der stigmatisierende, identitätsbeschädigende Status des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Wird dieser Status in der Schulzeit nicht aufgehoben, werden sie am Erwerb des Regelschulabschlusses gehindert.
Die Schulaufsicht kennt die schlechten Abschlüsse und die wenig aussichtsreichen beruflichen Anschlüsse am Ende der Förderschulzeit. Sie sieht aber offenkundig kein Problem in der „Dynamik“ der Feststellungsverfahren, die die Inklusionsforschung als sonderpädagogische „Etikettierungsschwemme“ scharf verurteilt, solange es der institutionellen Bestandssicherung der Förderschule und der Förderschulentwicklung dienlich ist.
Schein-Wahlrecht auf inklusive Bildung
Verwaltung und Politik im Ennepe-Ruhr-Kreis machen es sich einfach, wenn sie den eigentlichen Gründen für die angebliche Präferenz der Förderschule gegenüber dem Gemeinsamen Lernen nicht nachgehen. In der interkommunalen Arbeitsgruppe ist die Beteiligung von Eltern auch gar nicht vorgesehen.
Dass Eltern oft nur eine Scheinwahl haben und ihnen tatsächlich nur die Förderschule für ihr Kind bleibt, kann der Elternverein mittendrin e.V. aus den Erfahrungen seiner Beratungstätigkeit bezeugen. Auch der aktuelle Menschenrechtsbericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte zeigt beispielhaft die Barrieren für das Wahlrecht auf inklusive Bildung auf.
Die Gründe liegen nicht nur in defizitären äußeren Rahmenbedingungen an den allgemeinen Schulen. Es fehlt auch an Willkommenskultur, wenn Eltern dort auf Ablehnung stoßen. Überhaupt ist die Beratung von Eltern in dem Prozess der Begutachtung und der Entscheidung für einen Förderort ein „Dunkelfeld“, das dringend ausgeleuchtet werden und von unabhängigen Beratungsstellen begleitet werden muss.
Missbrauch des Elternwahlrechts
Dass Eltern und Kindern die Förderschule mit Androhungen und/oder gerichtlichen Verfahren durch die Jugendämter sogar aufgezwungen wird, weil sie angeblich nicht in der Lage sind, die richtige Wahl zu treffen, ist ein extremer Fall, aber kein Einzelfall. Es bedurfte allerdings spektakulärer Vorgänge in Rheinland-Pfalz, um diese menschenrechtswidrige Praxis in die Öffentlichkeit zu bringen und UN-Sonderberichterstatter aus Genf zur Intervention auf den Plan zu rufen.
Der Jurist Volker Igstadt beispielsweise kommt in seiner kritischen Betrachtung des Elternwahlrechts auf inklusive Beschulung im Auftrag des Bündnisses „Eine für alle- die inklusive Schule für die Demokratie“ zu dem Fazit, dass es nicht geeignet ist, „den Prozess zur Schaffung eines inklusiven Bildungssystems zu unterstützen. Vielmehr erweist es sich als Stütze des überkommenen dualen Systems von allgemeinen Schulen und Sonderschulen und deshalb als Hemmschuh im inklusiven Entwicklungsprozess“.
Die Politik missbraucht das Elternwahlrecht zu ihrer eigenen Entlastung. Es erspart ihr politische Anstrengungen für die Transformation des selektiven und segregierenden Schulsystems zu einem inklusiven Schulsystem. Obendrein trägt es zur Diskreditierung des menschenrechtlichen Anspruchs auf inklusive Bildung in der Öffentlichkeit bei. „Die Inklusion im EN-Kreis ist gescheitert, die Eltern wollen ihre Kinder so nicht beschulen. Nun muss der EN-Kreis eine neue Förderschule bauen“, kommentiert die regionale Westfalenpost den Beschluss des Kreistags.
UN-BRK auf den Kopf gestellt
Im Widerspruch zur UN-BRK, die einen individuellen Rechtsanspruch auf einen diskriminierungsfreien, wohnortnahen Zugang zur allgemeinen Schule begründet, wird in der Verwaltungsvorlage des Ennepe-Ruhr-Kreises die Erreichbarkeit der Förderschule als Argument für den Ausbau der bestehenden Förderschulstandorte vorgebracht. Eltern dürften nicht wegen der großen Entfernung zur Förderschule gezwungen werden, die allgemeine Schule für ihr Kind zu wählen.
Diese dreiste Begründung steht nicht einmal im Einklang mit dem nordrhein-westfälischen Schulrecht, in dem es heißt: „Sonderpädagogische Förderung findet in der Regel in der allgemeinen Schule statt. Die Eltern können abweichend hiervon die Förderschule wählen“ (§ 20, Abs.2). Aus der Vorrangstellung der allgemeinen Schule als Förderort kann wohl kaum der Anspruch auf ein wohnortnahes Förderschulangebot abgeleitet werden.
Landesregierung auf strukturpersistentem Kurs
Für die Konkretisierung des dritten Förderschulstandortes in der Ersatzschulträgerschaft des Ennepe-Ruhr-Kreises sind Beratungen mit der Bezirksregierung vorgesehen. Dass diese sich dem Vorhaben entgegenstellt, ist nicht zu erwarten. Das Institut für Menschenrechte zählt NRW mit seinem Kurs zum Erhalt und Ausbau des Förderschulsystems zu den strukturpersistenten Ländern.
Eingeleitet wurde dieser Kurs unter der 2017 gebildeten schwarz-gelben Landesregierung entgegen Mahnungen der Monitoring-Stelle am Deutschen Institut für Menschenrechte. Er wird unter Schwarz-Grün fortgesetzt, obwohl die Monitoring-Stelle zum Zeitpunkt der Koalitionsverhandlungen zwischen der CDU und den Grünen nachdrücklich die menschenrechtliche Verpflichtung zum Ausbau eines inklusiven Schulsystems in Erinnerung gebracht hatte.
In der Sitzung des Fachbeirats inklusive schulische Bildung informierte das Ministerium für Schule und Bildung am 15. Dezember 2022 darüber, dass längst überfällige wissenschaftliche Prüfaufträge zum Anstieg der sonderpädagogischen Förderquote und zum Feststellungsverfahren auf den Weg gebracht worden sind. Deutet sich hier etwa ein inklusionspolitischer Kurswechsel an?
Nein! Diese Entscheidung wurde schon in der vergangenen Legislaturperiode getroffen und kam aufgrund des starken zivilgesellschaftlichen Drucks zustande. Die Aufträge werden aktuell auch nicht von einem Moratorium für den Bau neuer Förderschulen begleitet, obwohl die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung grundsätzlich einen solchen Stopp mit ihren Kolleg:innen der anderen Bundesländer und dem Bundesbeauftragten in einem Positionspapier fordert.
Während in NRW neue Förderschulstandorte für Lernen kein Problem darstellen, haben entsprechende Förderschulen in Niedersachsen keine Bestandsgarantie mehr und laufen bis zum Schuljahr 2027/28 aus. Die gravierenden Verstöße gegen die menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der UN-NRK in NRW und die extrem unterschiedlichen Entwicklungen in den Bundesländern beweisen einmal mehr die Notwendigkeit, eine Enquetekommission des Bundestags zur menschenrechtskonformen Umsetzung der UN-BRK in Deutschland einzusetzen.
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