Ein gutes Bundesteilhabegesetz jetzt!
Anlässlich der 6. Sitzung der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales fordert der Bundeselternrat ein Bundesteilhabegesetz, das neben der inhaltlichen Reform der Eingliederungshilfe auch die Finanzierung dieser Maßnahme in den Blick nimmt. So ist es für den Bundeselternrat unverzichtbar, weiterhin auf die zweckentsprechende Verwendung der im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes vorgesehenen finanziellen Mittel zu bestehen!
20.01.2015 Pressemeldung BundeselternratAus der Sicht des Bundeselternrates ist die Neuregelung der Eingliederungshilfe eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Umsetzung der Inklusion in der Schule. Die Teilhabe von Kindern mit einer drohenden oder festgestellten Behinderung am deutschen Bildungssystem ist oft nur durch die Unterstützung durch die sogenannte Schulbegleitung oder Schulassistenz durchführbar. In der Umsetzung dieser Maßnahme bestehen aber gerade für Eltern und ihre Kinder große Barrieren:
- So bedarf es einer großen Beharrlichkeit, diesen Anspruch auf Unterstützung gegenüber dem Leistungsträger durchzusetzen, da diese auf Grund ihrer aktuellen Haushaltslage und aus Mangel an qualifizierten Bewerbern sich häufig gar nicht mehr in der Lage sehen, die Einzelfallhilfe in ausreichendem Maß für den Bereich Bildung zur Verfügung zu stellen.
- Die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der Einzelfallhilfe, also die formale Bindung der Maßnahme an das einzelne Kind, führt im schulischen Alltag zu der Vorgabe, das die Hilfe nicht an die systemischen Anforderungen angepasst werden kann. Zudem sind unbefristete Arbeitsverhältnisse für Einzelfallhelfer unter dieser Vorgabe nicht umsetzbar. Im Gegenzug darf aber das Individualrecht aller Kinder auf Unterstützung nicht in Frage gestellt werden.
- Eltern werden durch die verschiedenen Möglichkeiten der Beantragung zusätzlich zu den Belastungen durch die Betreuung und die Erziehung ihrer besonderen Kinder verunsichert und aufgerieben. Eltern wünschen sich hier die Unterstützung durch eine unabhängige Beratung!
Die Bundesrepublik hat sich mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention zur Inklusion als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe bekannt. Der Bundeselternrat fordert daher alle Verantwortlichen auf der Bundes-, der Landes- und der kommunalen Ebene auf, mit dem Bundesteilhabegesetz praxistaugliche Rahmenbedingungen zu schaffen. So erwarten die Eltern, dass die Koalitionspartner an dem im Koalitionspapier hergestellten Zusammenhang zwischen der Entlastung der Kommunen und dem neuen Bundesteilhabegesetz festhalten, um dem Bundesteilhabegesetz seine Entfaltungskraft hinsichtlich der Qualität, der Verbindlichkeit und der Barrierefreiheit (örtlich-räumlich als auch sozial) zu sichern! Im Interesse aller Kinder erwarten wir vom Gesetzgeber, dass dieser seiner gesamtstaatlichen Verantwortung gerecht wird und die große Chance ergreift, die mit der Schaffung eines modernen Bundesteilhabegesetzes jetzt gegeben ist.
Ihr Ansprechpartner ist:
Wolfgang Pabel
stellvertretender Vorsitzender
mobil: 0160 6106168
E-Mail:
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