Eltern fordern Realisierbarkeit des Rechts auf gemeinsamen Unterricht

Bei der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Bundesgesetzblatt vom 31.12.2008, S. 1419) geht es nach Ansicht der Landeselterninitiative für Bildung nicht darum, behinderten Kindern einen Maßanzug zu verpassen, sondern Voraussetzungen im Schulsystem zu schaffen, damit behinderte Kinder und ihre Eltern eine echte Wahl auf gemeinsamen Unterricht mit Kindern ohne Behinderung in Regelschulen haben und ihr Wunsch in jedem Fall realisiert werden kann. Dazu sei das saarländische Schulsystem wie das anderer Bundesländer weiterzuentwickeln. Denn die UN-Konvention selbst gebe den Kindern ein individuelles Wahlrecht, ohne dass weitere nationale Gesetze zu schaffen wären.

13.05.2009 Pressemeldung Landeselterninitiative für Bildung e.V.

Die Eltern weisen auf eine wissenschaftliche Untersuchung von Prof. Hans Wocken hin (Demmer-Dieckmann, Textor (Hrsg.): Integrationsforschung und Bildungspolitik im Dialog, 2007), dass lernbehinderte Schüler in der Regelschule im Schnitt 1 bis 1 1/2 Jahre Lernfortschritt gegenüber lernbehinderten Kindern in der Sonderschule hätten.

Nach Berechnungen der Landeselterninitiative für Bildung ist die Wahrscheinlichkeit für ein ausländisches Kind, eine Förderschule L (für Lernbehinderte) zu besuchen, im Saarland fast dreimal so groß wie die eines deutschen Kindes (1,6 % deutsche zu 4,0 % ausl. Schulkinder).

(Nachweis: Statistisches Bundesamt "Bildung und Kultur" Schuljahr 2007/08, Fachserie 11, Reihe 1, Tabellen 1.1.1 und 3.10; erschienen Oktober 2008)


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