Eltern: "Kleinere-Klassen-Garantie" auch für Grundschulen und weitergehende Lösungen für Sekundarstufen!

Nach Berechnungen, die die Landeselterninitiative für Bildung mit einer aktuellen Datenbasis des Statistischen Landesamtes zur Zeugnisausgabe im Saarland (Freitag 25.1.2008) aufgemacht hat (siehe Aufbereitung der Datenbasis in der Anlage), sind an den Gymnasien in 62,5 % und an den Gesamtschulen in 35,1 % der Klassen der Stufe 5 dreißig Kinder und mehr, in der Klassenstufe 6 an beiden Schulformen in rund 42 % der Klassen. Bei den Erweiterten Realschulen sind es im Durchschnitt 5,4 %.

23.01.2008 Saarland Pressemeldung Landeselterninitiative für Bildung e.V.

Deshalb sind die Eltern mit der Ankündigung des Ministerpräsidenten, dass ab dem kommenden Schuljahr an den weiterführenden Schulen nur die neuen 5. Klassen - und dann Jahrgang für Jahrgang aufsteigend - nicht größer als an den Grundschulen sein sollen, noch nicht zufrieden. Sie fordern Lösungen auch für die vielen Kinder im Saarland, die in zu großen Klassen bleiben müssten. Lösungen, die mit den Schulgemeinschaften vor Ort entwickelt werden sollen.

Gleichzeitig fordern die Eltern eine Absenkung des Klassenteilers an den Grundschulen. Dort sind 21 % der Klassen größer als 25, in den 1. Klassen 23 %, in den 2. Klassen sogar 28 %. Bis heute gelten vernünftige Gründe, warum die Schülerrichtzahl an Grundschulen (29) kleiner ist als an weiterführenden Schulen, wie z.B. dem Gymnasium mit 33. "Das kann man doch nicht einfach für jüngere, für sozial benachteiligte und für leistungsschwache Kinder vom Tisch wischen", schreiben die Eltern in einem Brief zum Tag der Zeugnisausgabe an Bildungsministerin Kramp-Karrenbauer und zitieren eine renommierte Pädagogin: "Nie mehr später sind Kinder verschiedener und unterschiedlicher weit fortgeschritten als in der Zeit der Grundschule; zwischen Entwicklungs- und Lernalter können dort bis zu vier Jahren Abstand liegen. Deshalb ist es gerade dort wichtig, Schüler und Lehrer in zu großen Klassen nicht zu überfordern." (Zitat Prof. Susanne Thurn, Leiterin der Laborschule Bielefeld, aktuell befragt zur Situation im Saarland).

Anmerkung:
Nach der "Verordnung über die Festlegung der Werte für die Klassen-, Gruppen- und Kursbildung und über Schüler-Lehrer-Relationen" gelten folgende Zahlen als Höchstgrenze (sog. Schülerrichtzahlen): 33 in den Klassen 5 – 10 an den Gymnasien; 30 an den Gesamtschulen und Erweiterten Realschulen in den Klassen 5 – 9, 33 in der Klasse 10 - mit den Abweichungen 28 in den Klassen 7 – 9, die auf Hauptschulabschluss bezogen sind, 33 in den Klassen 7 – 10, die auf mittleren Abschluss bezogen sind; 29 in den Grundschulen.

Studien, deren Zusammenfassung uns vorliegt, bestätigen, dass die Klassengröße insbesondere für jüngere, zweitens für sozial benachteiligte und drittens für leistungsschwache Kinder von Bedeutung ist.


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