Förderung der Ganztagsangebote an Sachsens Schulen weiter verbessert
"Die Förderung der Ganztagesangebote in Sachsen wird weiter verbessert", so Kultusministerin Brunhild Kurth, die auf eine neue Verordnung aufmerksam machte. So wird der Sockelbetrag für allgemeinbildende Förderschulen von 2.000 Euro auf 4.000 Euro erhöht. Grund dafür ist unter anderem die intensivere sonderpädagogische Förderung der Schüler durch Spezialisten (Logopäden, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten etc.).
18.06.2015 Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für KultusNeu ist auch, dass Oberschulen, allgemeinbildende Förderschulen und Gymnasien, welche über einen Schulklub verfügen, wieder eine zusätzlich Pauschale von bis zu 6.000 Euro erhalten können, wenn sich der Antragsteller mindestens in gleicher Höhe an den Kosten beteiligt. Für diese Schulklubpauschale können noch bis zum 25. Juni 2015 Anträge bei der Bildungsagentur eingereicht werden, alle anderen bereits abgegebenen Anträge behalten ihre Gültigkeit. Nicht mehr in die Berechnung der Schülerpauschale einbezogen werden die Schüler der Sekundarstufe II der Gymnasien. Grund hierfür ist die geringere Nachfrage der Schüler nach Ganztagsangeboten, unter anderem wegen des hohen Unterrichtspensums. Jede Schule kann aber eigenverantwortlich entscheiden, ob weiterhin Angebote für Schüler der Sek. II unterbreitet werden. Die neue Verordnung mit den Änderungen ist im aktuellen Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 8/2015 veröffentlicht und in Kraft getreten.
Mit den finanziellen Nachbesserungen werden die Erkenntnisse zur Förderstrategie aus der wissenschaftlichen Evaluation der TU Dresden umgesetzt. "Den Schulen durch die pauschalisierte Förderung der Ganztagesangebote mehr Eigenverantwortung zu übertragen, war richtig und hat sich bewährt. Wir haben bürokratische Hürden abgebaut und Zeit für noch mehr Qualität geschaffen", erklärte Kurth. Auch mit der jetzt durchgeführten finanziellen Nachbesserung sei ein weiterer Schritt für den qualitativen Ausbau der Angebote erfolgt.
Den Bericht der TU Dresden zur wissenschaftlichen Begleitung der Förderung von Ganztagsangeboten gibt es im Internet unter: www.schule.sachsen.de/9437.htm
Das Gesamtvolumen für die Förderung von Ganztagsangeboten beträgt 2015 und 2016 wie im vergangenen Doppelhaushalt jeweils 22,4 Millionen Euro. Zusätzlich stehen für das kommende Schuljahr 873.000 Euro übertragene Ausgabereste zur Verfügung.
Zahlen und Fakten zu den Ganztagsangeboten in Sachsen:
Rund 97 Prozent der allgemeinbildenden Schulen in Sachsen bieten ihren Schülern Ganztagsangebote an. Die Angebote reichen von der Förderung sowohl leistungsschwacher als auch leistungsstarker Schüler über Bewegungsangebote bis hin zu Arbeitsgemeinschaften, in denen besondere Fähigkeiten von Schülern unterstützt werden. Schach- und Theaterspiele, Kochen, Tanzen, Sprachen und Länder kennenlernen – die Möglichkeiten sind vielfältig.
Bei der Sächsischen Bildungsagentur wurden für das Schuljahr 2015/2016 insgesamt 1.255 Anträge von öffentlichen und freien Schulen auf Förderung ihrer Ganztagsangebote eingereicht. Die Bescheide werden noch vor den Sommerferien verschickt. Im aktuellen Schuljahr werden 1.242 Schulen gefördert.
- Ausbau der Ganztagsangebote in Hessen: "Pakt für den Nachmittag"
- Schulen lernen von Schulen: Bildungsministerin Britta Ernst zeichnet 24 Ganztagsschulen als Referenzschulen aus
- Warum die Ganztagsschule in Westdeutschland nur ein marginales Phänomen blieb
Keine Kommentare vorhanden