Fünf Jahre nach PISA

„Fünf Jahre nach der Veröffentlichung der ersten PISA-Studie sind bislang bei einem zentralen von der Studie aufgedeckten Problem noch keinerlei Verbesserungen erkennbar“, erklärt Udo Beckmann, Vorsitzender der Lehrergewerkschaft Verband Bildung und Erziehung (VBE NRW). „Es handelt sich dabei um die im internationalen Vergleich extrem enge Koppelung zwischen sozialer Herkunft und Bildungschancen.“

30.11.2006 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW

Dass die soziale Herkunft eines Kindes zu einem großen Teil dessen Bildungschancen bestimmt, ist ein für Deutschland beschämendes PISA-Ergebnis. Damit werden die Grundwerte einer demokratischen Gesellschaft in Frage gestellt. Deshalb hält der VBE es für sehr problematisch, dass auch fünf Jahre nach PISA in diesem Bereich noch keine Verbesserungen festzustellen sind. Die nordrhein-westfälische Landesregierung betont immer wieder, den geschilderten Zusammenhang aufheben zu wollen. Sie will dies beispielsweise mit mehr individueller Förderung und einer Erhöhung der Durchlässigkeit nach oben erreichen. Um letzteres zu gewährleisten, sind die Schulen gehalten, in der Erprobungsstufe mit den Halbjahreszeugnissen und später mit der Versetzungsentscheidung zu überprüfen, welche Kinder in einen höheren Bildungsgang wechseln können.

„Ob diese Regelung das System tatsächlich nach oben durchlässiger macht, würde der VBE gerne überprüfen“, so Beckmann weiter. „Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, die entsprechenden Daten zu erheben und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.“

Es muss erfasst werden, wie viele Kinder mit dem vorgegebenen Notendurchschnitt von 2,0 tatsächlich für einen anspruchsvolleren Bildungsgang empfohlen werden, wie viele davon dann wechseln und wie viele aus welchen Gründen nicht. Selbstverständlich muss in diesem Zusammenhang auch die soziale Herkunft der Kinder erfasst werden. Die entsprechenden Daten können dann mit der jährlich erscheinenden Schulstatistik veröffentlicht werden.

„Bürgerinnen und Bürger finanzieren mit ihren Steuern das öffentliche Schulwesen. Folglich müssen sie überprüfen können, ob Gesetzesänderungen wie die oben beschriebene auch tatsächlich Verbesserungen in diesem System nach sich ziehen. Mit einer solchen regelmäßigen Datenerhebung und ‑veröffentlichung würde die Landesregierung somit einen Beitrag zur Transparenz ihrer bildungspolitischen Arbeit leisten. Darüber hinaus wären diese Daten eine gute Grundlage für eine Selbst- bzw. Fremdevaluation der schulpolitischen Leistungen der Landesregierung. Selbst- und Fremdevaluation verlangt die Landesregierung im Rahmen ihres Konzepts zur Qualitätsanalyse zu Recht von den Schulen. Diesem Konzept zufolge sollen die Ergebnisse der regelmäßigen Evaluation eine entscheidende Grundlage für die Qualitätssteigerung der schulischen Arbeit sein. Der VBE empfiehlt der Landesregierung, diese Erkenntnis auf ihre schulpolitische Arbeit zu übertragen und positiv zu nutzen“, so Beckmann abschließend.


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