Urteil

G8: Klage auf mittleren Abschluss abgewiesen

(red/pm) Nachmittagsunterricht. Übervolle Lehrpläne. Weniger Zeit. Turbo-Abiturienten unter Stress. Und dafür soll es nur einen Hauptschulabschluss am Ende der Mittelstufe geben, sagt jetzt das Frankfurter Verwaltungsgericht.

24.01.2011 Artikel

Für einen Schüler aus dem Main-Taunus-Kreis (mittlerweile 14 Jahre) hatte die Kanzlei else.schwarz Rechtsanwälte Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt erhoben. Der G8-Schüler wollte erreichen, dass in seinem Zeugnis der Jahrgangsstufe 9 des Gymnasiums der Vermerk "gleichgestellt mit dem Realschulabschluss angebracht" wird.

Das Verwaltungsgericht hat nun die Klage abgewiesen. Das Gericht durch den Einzelrichter führt aus "der mittlere Abschluss wird aber seit jeher erst am Ende der 10. Jahrgangsstufe erreicht."

" 'Seit jeher' ist keine Rechtsquelle" sagt die den Schüler vertretende Anwältin Sibylle Schwarz. Schwarz weiter: "Vor allem hat die G8 Reform die Sachlage verändert. Die Idee von G8 ist ja gerade die Gymnasialzeit zu verkürzen, Zeit "gespart" wird in der Mittelstufe, in dem diese nur noch 5 Jahre statt bisher 6 Jahre besucht wird. In dem G8 Reformkonzept gibt es keine 10. Jahrgangsstufe mehr. Die SchülerInnen wechseln von Jahrgangsstufe 9 = letztes Jahr Mittelstufe direkt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe = 1. Jahr Oberstufe. Dem klagenden Schüler ist es unmöglich, eine 10. Jahrgangsstufe zu besuchen, weil diese nicht mehr existiert. Das Gericht hat die Realiäten falsch gesehen, durch die G8 Reform ist die Realität an Schulen nun mal eine andere."

"Uns schreiben Familien aus ganz Deutschland, die das gleiche Problem haben" sagt Rechtsanwältin Schwarz. "Warum das Gericht den Familien nicht hilft, ist nicht nachvollziehbar. Hatte doch Ministerin Henzler 2009 einen Vorstoß bei der KMK gemacht, der Ministerpräsident im November ein Machtwort angekündigt."

Gegen dieses Urteil ist die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof in Kassel möglich und beabsichtigt.


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  • else.schwarz Rechtsanwälte

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