GEW: Wo bleiben konkrete Standards für den Ganztagsausbau?
Die Bildungsgewerkschaft GEW kritisiert zum Inkrafttreten des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung fehlende Regelungen in Baden-Württemberg.
31.07.2026 Baden-Württemberg Pressemeldung GEW Baden-Württemberg„Qualitativer Ganztag braucht rechtliche Rahmenbedingungen, die für alle Bildungseinrichtungen verbindlich sein sollten. Konkrete Standards fehlen noch immer, trotz jahrelanger Warnungen von Sozialverbänden, Fachkräften und der GEW. Für einen Großteil der Angebote, die dieses Jahr an den Start gehen, gibt es keine Vorgaben zu einem Fachkraft-Kind-Schlüssel, Beteiligungsstrukturen oder präventivem Kinderschutz“, sagte am Freitag (31.07.2026) in Stuttgart Monika Stein, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).
Ab dem 1. August 2026 haben Kinder im Grundschulalter einen Anspruch auf acht Stunden Betreuung an fünf Tagen in der Woche – und das in 48 von 52 Wochen im Jahr, somit auch in den Ferien. Der Rechtsanspruch erfolgt aufwachsend und beginnt im Schuljahr 2026/27 für etwa 115.000 Kinder der ersten Klasse.
Die GEW sieht die Landesregierung in der Pflicht, die notwendigen Rahmenbedingungen schnellstmöglich zu garantieren, um Kinder zu schützen und Fachkräften sowie Trägern ein gutes Arbeiten zu ermöglichen. Bereits im Herbst 2021 wurde das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) im Bundestag beschlossen. In Baden-Württemberg gibt es eine große Vielfalt an ganztägigen Bildungs- und Betreuungsprogrammen. Den Rechtsanspruch erfüllen Ganztagsschulen genauso wie Horte oder Angebote der kommunalen und freien Träger.
„Vor lauter Paragraphen, Finanzierungsfragen und arbeitsrechtlichen Bedenken könnte man vergessen, worum es in erster Linie geht: das Wohl und die gute Bildung der Kinder. Kinderrechte sind kein Nice-to-have. Guter Ganztag ist eine große Chance für mehr Bildungsgerechtigkeit. Ich erwarte, dass die Landesregierung zum Schuljahresstart ihre Hausaufgaben erledigt“, sagte Stein.
Die Bildungsgewerkschaft GEW vertritt in Baden-Württemberg 51.000 Mitglieder aus allen Bildungsbereichen. Beim Ganztag setzt sich die GEW für eine Zusammenarbeit der Bereiche Jugendhilfe und Schule auf Augenhöhe, mit Wertschätzung und Transparenz ein.
- Rechtsanspruch auf Ganztag startet zum 1. August 2026
- Rechtsanspruch ohne Qualität: Wie soll der Ganztag zum Bildungsort werden?
- Eltern wünschen sich Verlässlichkeit UND pädagogische Qualität
Keine Kommentare vorhanden