Sachsen

Geld für neue Schülerzeitungen

Schüler, die an ihrer Schule eine Zeitung ins Leben rufen wollen, erhalten auch in diesem Schuljahr eine finanzielle Starthilfe bis zu 250 Euro. Das Sächsische Kultusministerium übernimmt die Rechnungen beispielsweise für Papier, Druck, redaktionelle oder technische Ausrüstung. Das Geld kann auch für Online-Schülerzeitungen beantragt werden.

07.12.2012 Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Kultus

"Auch im Zeitalter von Blogs und Facebook sind Schülerzeitungen – egal ob gedruckt oder als Online-Ausgabe – ein wichtiges Informationsmedium für Schüler. Hier steht nur drin, was die Schüler wirklich interessiert, kein Erwachsener gibt die Themen vor. Schülerzeitungen schulen nicht nur die Medienkompetenz, sie sind auch ein gelebtes Stück Demokratie", so die Kultusministerin Brunhild Kurth. Die Starthilfe kann gewährt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • die Zeitung muss von Schülerinnen und Schülern verantwortet werden (Ausnahme: Grund- und Förderschulen);
  • es muss eine inhaltliche Planung der ersten Ausgabe vorgelegt werden;
  • es muss eine finanzielle Planung (erwartete Einnahmen und Ausgaben) der ersten Ausgabe vorgelegt werden;
  • die erste Ausgabe der Schülerzeitung darf nicht vor Schuljahresbeginn 2012/2013 erschienen sein.

Die Unterlagen sind zusammen mit einem vollständig ausgefüllten "Antrag auf Starthilfe" einzureichen. Eine Jury aus Vertretern des Kultusministeriums und der "Jugendpresse Sachsen e.V." entscheiden über die Vergabe der Zuschüsse. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung dieser Starthilfe besteht nicht. Einsendeschluss für die sechste Vergaberunde ist der 31. Januar 2013. Nach der Bewertung durch die Jury erhalten die Antragsteller einen verbindlichen Bescheid, ob und in welcher Höhe ihnen die Starthilfe gewährt wird. Maximal bis zu dieser Höhe können sie dann Originalrechnungen für entstandene Kosten einreichen, die vom Kultusministerium beglichen werden.

Falls die Zeitung nicht erscheint, muss die Starthilfe zurückgezahlt werden. Schulen, die seit 2008 bereits eine Starthilfe erhielten, sind nicht antragsberechtigt. Schulen, die eine Starthilfe erhalten, werden gebeten, sich mit ihrer Zeitung am Sächsischen Schülerzeitungswettbewerb des laufenden Schuljahres zu beteiligen.

Der Antrag auf Starthilfe ist als PDF-Datei auf dem Bildungsserver abrufbar (www.schule.sachsen.de/starthilfe). Postanschrift für den Antrag: Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Petra Herles, Referat 45, Postfach 100910, 01079 Dresden.


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