Gesamtlandeselternvertretung Saarland: Kinder und Jugendliche besser vor Passivrauchen schützen
Die Gesamtlandeselternvertretung (GLEV) begrüßt die Gesetzesinitiative zur Regelung des Nichtraucherschutzes. Allerdings geht den Eltern der vorliegende Gesetzentwurf nicht weit genug. Es besteht ein klarer Handlungsauftrag für Regierung, Ministerien und Mandatsträger, alle Nichtraucher, Kinder und Jugendliche vor den Folgen des Passivrauchens zu schützen.
11.08.2007 Saarland Pressemeldung Gesamt Landes Elternvertretung des Saarlandes (GLEV)Angesichts erfolgreicher Nichtraucher-Schutzgesetze in Irland, Spanien, Italien und Portugal, fordert die GLEV auch für das Saarland ein Gesetz, welches ein generelles Rauchverbot in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen regelt, denn Kinder sind die ärmsten Passivraucher und brauchen einen besonderen Schutz. An vielen Orten sind Kinder ungewollt dem Tabakrauch, zumindest zeitweise, ausgesetzt. Besonders häufig ist dies heute noch in Gaststätten der Fall. Selbst bei Veranstaltungen, die speziell für Kinder arrangiert worden sind, z.B. Kinderweihnachtsfeiern, Kinderfaschingsbälle Musikwettbewerbe, Schul- und Kinderfesten sowie bei Sportveranstaltungen rauchen oft Erwachsene den Kindern ungeniert etwas vor. Hier sollte der Gesetzgeber ansetzen. Die GLEV regt an, auf Großveranstaltungen, an denen Kinder teilnehmen, das Rauchen generell zu verbieten.
Auch die berechnende Tabakwerbung sollte neu geregelt werden. Derzeit gaukelt sie den Kindern vor, wer raucht, ist erwachsen. Das Rauchen wird als ein erstrebenswertes Sozialverhalten für Erwachsene dargestellt. Rauchen soll ihnen Anerkennung und Ansehen bringen. Eine fast perfekt aufeinander abgestimmte Vielfalt an direkten und indirekten Anreizen beginnt schon im Alter von 8 bis 9 Jahren zu wirken und führt dazu, dass zehn Jahre später 40 Prozent der Jugendlichen der Nikotinsucht verfallen sind. Die gesundheitlichen Folgen hingegen werden ständig verharmlost. Das Rauchen sollte deshalb auch von den Bildschirmen und von der Filmleinwand verbannt werden. Darüber hinaus spricht sich die GLEV für eine Aufklärungskampagne zum Thema Rauchen in den saarländischen Schulen aus. Eine Doppelstunde im Jahr sollte normalerweise schon ausreichen um die Schülerinnen und Schüler über die gesundheitlichen Risiken aufzuklären. Die Schule kann und soll die Rolle der Eltern bei der Vorbeugung gegen alle Arten der Sucht nicht ersetzen. Dennoch darf sie die Probleme der Außenwelt auch nicht ausblenden. Ihr Erziehungsauftrag schließt eben nicht nur Wissensvermittlung, sondern auch die Erziehung ein.
Die Schadstoffbelastung ist auch im Auto auf kleinem Raum besonders hoch. Wenn Kinder im Auto mitfahren, muss das Rauchen ebenfalls untersagt sein. Airbag und Anschnallpflicht, Kindersitz und Handyverbot im Auto sind heute selbstverständlich. Die GLEV fordert: Auch hier muss ein Rauchverbot gelten. Im Rahmen der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen, die man im Saarland zum Schutz der Kleinkinder gegen Schläge und Gewalt eingeführt hat, könnte man auch die Problematik Rauchen mit den jungen Familien besprechen, denn wie die Gewalt zählt auch das Passivrauchen zur Kindesmisshandlung. Während die blauen und geröteten Stellen, die eine Ohrfeige oder Prügel hinterlassen, im Allgemeinen bald verschwinden, verursachen die vielen reizenden und krebserregenden Stoffe im Tabakrauch bei den passivrauchenden Kindern häufig akute und sogar bleibende gesundheitliche Schäden.
Die Schadstoffbelastung in Diskotheken liegt über dem tolerierbaren Bereich, die Feinstaubbelastung um das 20fache über den Grenzwerten, die im Freien gelten. Jugendliche oder junge Erwachsene sind durch das Gemeinschaftserlebnis mit ihren Freunden aber oft darauf angewiesen, diese Orte aufzusuchen, um einfach dabei sein zu können und Spaß zu haben. Zum Schutz der jungen Menschen gibt es im eigentlichen Diskothekenbereich keine Ausnahme vom Rauchverbot. Auch hier sollte nur in abgetrennten Nebenräumen ein Raucherbereich ausgewiesen werden.
Mehr Infos: www.elternvertretung-glevsaar.de oder www.lpm.uni-sb.de/eltern
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