GEW: Keine vorzeitige Übertragung von Elementen des Modellversuchs ProReKo auf alle Berufsbildenden Schulen!

Mit deutlichen Worten hat die GEW-Landeskonferenz der Schulpersonalräte und Schulvertrauensleute am 13. Februar 2006 in Hannover das Vorhaben des Kultusministeriums verurteilt, bereits in den kommenden sechs Monaten einen Teil des Modellversuchs ProReKo – nämlich wesentliche dienstrechtliche Befugnisse – auf alle Berufsbildenden Schulen des Landes zu übertragen. Kultusminister Busemann hatte ursprünglich zugesichert, eine Übertragung werde nicht vor dem Ende des Modellversuchs und ohne die Erprobung der Elemente des Versuchs stattfinden.

14.02.2006 Niedersachsen Pressemeldung GEW Niedersachsen

Die Übertragung der dienstrechtlichen Befugnisse auf alle Berufsbildenden Schulen des Landes sei Teil einer Strategie, Schulleiterinnen und Schulleiter zu Dienstvorgesetzten zu machen und ihnen damit die Verantwortung für das Gelingen von Schule zu übertragen. Damit einher gingen die Beschneidung von Konferenzrechten und der Abbau von Mitwirkungsrechten der Kolleginnen und Kollegen in der Schule.

Den Schulleiterinnen und Schulleitern werde die Verantwortung für die Qualitätsentwicklung übertragen, ohne dass sie entscheidende Parameter wie Unterrichtsversorgung und sächliche Ausstattung wirklich beeinflussen könnten.

Die Schulen seien durch die übereilte Entscheidung des Ministers ebenso überrascht wie überfordert. Sie seien schon durch die Umsetzung des EFQM-Konzepts und die Vorbereitung auf die angekündigten Schulinspektionen bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gefordert worden und würden nun mit zusätzlichen Aufgaben konfrontiert.

Die Personalräte und Vertrauensleute der Berufsbildenden Schulen fordern den Kultusminister auf,

  • den Modellversuchscharakter des Projektes ernst zu nehmen,
  • den Erlass vom 09. Januar 2006 vorläufig auszusetzen,
  • die Evaluation abzuwarten und erst dann - nachweislich bewährte - Elemente des Modellversuchs zu übertragen.

"Weiterhin müssen die Schulen und ihre Personalräte im Sinne der Qualitätswahrung und zur Wahrung ihrer Rechte aus dem NPersVG vor einer Übertragung von ProReKo-Elementen gründlich auf die neuen Aufgaben vorbereitet werden. Deshalb ist auch die Bereitstellung zusätzlicher materieller Ressourcen unverzichtbar.

Dazu gehören insbesondere:

  • Zeit und Mittel für mehrtägige Grundschulungen aller Schulpersonalratsmitglieder und der Vertrauensleute der schwerbehinderten Lehrkräfte,
  • ein angemessener zeitlicher Ausgleich für die erhebliche zusätzliche Belastung der Schulpersonalräte durch Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte, d.h. eine Freistellung mindestens im Umfang wie vor der Änderung des NPersVG im Jahre1997,
  • die Bereitstellung zusätzlicher anlassbezogener Freistellungsstunden für Schulpersonalräte,
  • die Stärkung der Schulbezirkspersonalräte als effektive Unterstützungs- und Beratungsinstanzen für die Schulpersonalräte – analog zu den Beratungsinstanzen für die Schulleitungen,
  • die Möglichkeit der umfassenden Wahrnehmung des Informationsrechts nach § 60 NPersVG für Schulpersonalräte ebenso wie für Schulbezirkspersonalräte,
  • die Versorgung der Schulen mit qualifiziertem Verwaltungspersonal,
  • die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Verwaltungspersonal durch die Schulpersonalräte,
  • eine erweiterte sächliche und räumliche Ausstattung für die Arbeit der Personalräte in den Schulen."

Ansprechpartner

GEW Niedersachsen

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