GEW ruft für 4. Mai zur Protestdemonstration nach Magdeburg auf
"Die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) hat bei den Verhandlungen über die Entgeltordnung der angestellten Lehrerinnen und Lehrer am 28. April in Berlin gegenüber GEW und dbb-Tarifunion nur ablehnende Positionen bezogen", erklärte die Tarifexpertin der GEW Sachsen-Anhalt, Eva Gerth, am Vortag einer Protestaktion, die am 4. Mai 2010, 16.30 Uhr in Magdeburg vor der Staatskanzlei in der Hegelstraße 40-42 stattfinden wird. In Sachsen-Anhalt sind Lehrkräfte aus Schulen und Hochschulen zur Teilnahme aufgerufen.
03.05.2010 Pressemeldung GEW Sachsen-Anhalt"Wir reihen uns damit in bundesweite Arbeitskampfmaßnahmen ein", fügte Gerth hinzu. Im Tarifgebiet West werde es in der Woche vom 3. bis 7. Mai zu Warnstreiks und im Tarifgebiet Ost zu vielfältigen Protestaktionen kommen.
Ziel der Aktion in Magdeburg sei, die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu bewegen, sich in der TdL für eine bundesweite Tarifregelung einzusetzen, die den hohen Erwartungen der Gesellschaft an die Lehrerinnen und Lehrer entspricht.
"Die handgreiflichen Ungerechtigkeiten bei der Eingruppierung von Lehrkräften müssen endlich beseitigt werden", sagte Gerth.
Nach Auffassung der GEW muss sich die Eingruppierung von Lehrkräften nach der Tätigkeit und der dafür geforderten Qualifikation richten. Wer als Lehrkraft arbeitet, soll auch als Lehrkraft bezahlt werden. Wer keine vollständige Ausbildung hat und trotzdem als Lehrerin und Lehrer eingestellt ist, muss die Chance haben, nach einer zusätzlichen Qualifikation oder nach Bewährung in der Tätigkeit eine Höhergruppierung zu erhalten. Das sei bisher nicht der Fall.
Hintergrundinformationen zur gegenwärtigen, ungerechten Eingruppierungspraxis, einige Beispiele:
- Ein nach der Wende (nach neuem Recht) ausgebildeter Sekundarschullehrer wird zwei Vergütungsgruppen tiefer eingruppiert als sein Kollege mit DDR-Ausbildung, obwohl er die gleiche Arbeit macht und gleich gut ausgebildet ist. Der Gehaltunterschied liegt in Sachsen-Anhalt bei ca. 500 Euro Brutto.
- Lehrer, die mit der höherwertigen Tätigkeit Schulleitung beauftragt werden, d.h. als Schulleiter zu arbeiten, erhalten keine zusätzliche Vergütung. Das sind ca. 800 Euro monatlich.
- Lehrkräfte mit DDR-Ausbildung am Gymnasium oder an Sekundarschulen, die am 31. 12. 1996 nicht im Schuldienst Sachsen-Anhalts gearbeitet haben, z.B. weil sie danach erst aus Berlin oder Brandenburg zugezogen sind, erhalten zwei Vergütungsgruppen weniger, ca. 500 Euro Brutto.
- Eine Lehrerin mit Fachschulabschluss als Erzieherin, Abschluss als Lehrerin für untere Klassen und Lehrerin für intellektuell Geschädigte erhält trotz erfolgreich absolvierten universitärem Weiterbildungsstudiengang für Verhaltensgestörtenpädagogik vier Vergütungsgruppen weniger für die gleiche verantwortungsvolle Arbeit, d.h. ca. 1000 Euro Brutto.
- Eine Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Fachhochschule, die Studierende an einen akademischen Grad heran führt und häufig auch professorale Arbeiten verrichtet, wird zwei Gruppen unter einer Gymnasiallehrkraft eingruppiert. Auch hier der Gehaltsunterschied ca. 500 Euro Brutto.
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