GEW zu Schließung von kleinen Grundschulen: "Finanzminister sollte selbst die Schulbank drücken"
Die immer wieder in die Öffentlichkeit gebrachte und politisch anvisierte Schließung kleinerer Grundschulen, um Personal zu sparen, kommentierte heute der GEW-Landesvorsitzende, Thomas Lippmann, mit dem sarkastischen Satz: "Der Finanzminister sollte selbst noch einmal die Schulbank in einer Grundschule für einige Mathematikstunden drücken." Die Zahlenspielereien von Minister Bullerjahn mit zu erwartenden Einspareffekten aus den geplanten Schließungen kleiner Grundschulen trieben jedem einigermaßen mathematisch gebildeten Menschen die Tränen in die Augen.
31.01.2013 Pressemeldung GEW Sachsen-AnhaltAuch der Finanzminister müsste wissen, dass die Grundschulen schon seit vielen Jahren eine sogenannte "schülerbezogene Zuweisung von Lehrerstunden" erhalten. Diese setzt sich zusammen aus einer "Sockelzuweisung" und einem "schülerbezogenen Faktor". Bei Schließung einer Grundschule wird lediglich die "Sockelzuweisung" eingespart. Den schülerbezogenen Faktor, der den größten Teil der Zuweisung ausmacht, nehmen die Schüler selbstverständlich an ihre neue Schule mit, denn dort erhöhe sich natürlich der Lehrerbedarf.
Die "Sockelzuweisung" beträgt aktuell 22,5 Lehrer-Wochenstunden, sie wird allerdings bei sehr kleinen Grundschulen noch aufgestockt, wenn insgesamt nicht mindesten 115 Wochenstunden (ca. 4 Vollzeitstellen) zur Verfügung stehen. Selbst wenn man diesen Umstand und weitere kleinere Effekte in die Berechnung einbezieht, bleibt unter dem Strich die Einsparung von höchstens zwei Lehrerstellen für jede geschlossene "Zwergschule". Würden in den nächsten Jahren tatsächlich 60 – 80 dieser kleinen Grundschulen geschlossen, läge die Ersparnis bei etwa 150 Lehrerstellen.
"Das können auch die meisten Schüler der Grundschulen ausrechnen, wenn man ihnen eine solche Aufgabe stellt", meinte Lippmann auch mit Blick auf die guten Mathematikleistungen der Grundschüler des Landes bei den letzten Schulleistungstests. Wie der Finanzminister auf sein Rechenergebnis mit Einsparungen von 300 – 400 Lehrerstellen kommt, sollte er unbedingt einmal offenlegen.
Hinweise zur Rechnung:
Geht man bei den "Zwergschulen" von durchschnittlich 50 Kindern und einem schülerbezogenen Faktor von 1,2 Wochenstunden (bei kleinen Grundschulen 1,3 Wochenstunden) aus, gehen aus der Mindestzuweisung an "Zwergschulen" von 115 Wochenstunden etwa 60 Wochenstunden (50 x 1,2) mit den Kindern in die neuen Grundschulen. Einsparen kann man also maximal 55 Wochenstunden (115 – 60), was bei einer Unterrichtsverpflichtung von 27 Wochenstunden an Grundschulen etwa zwei Vollzeitstellen entspricht. Bei etwas größeren Grundschulen nimmt der Einspareffekt ab und reduziert sich bei über 70 Schülern auf weniger als eine Vollzeitstelle je geschlossener Schule.
Schülerzahl 40 - Einspareffekt bei Schließung 2,5 Vollzeitstellen
Schülerzahl 50 - Einspareffekt bei Schließung 2,0 Vollzeitstellen
Schülerzahl 60 - Einspareffekt bei Schließung 1,6 Vollzeitstellen
Schülerzahl 70 - Einspareffekt bei Schließung 1,1 Vollzeitstellen
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