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Gläserne Schüler, gläsernes Elternhaus - nicht mit uns!

Völlig unbeeindruckt vom massiven Widerstand der Eltern und Schüler setzt die bayerische Staatsregierung ihren Kurs zur Erhebung sensibler Daten fort und verstößt damit auch gegen den Koalitionsvertrag, indem unmissverständlich formuliert ist, dass "auf die Amtliche Schuldatenbank verzichtet wird". Das nun geplante Gesetzesvorhaben führt eine solche jedoch ein.

19.05.2010 Pressemeldung Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern

"Das werden wir nicht hinnehmen", sagt Thomas Lillig, Vorsitzender der LEV. "Der Gesamtvorstand der LEV hat sich entschieden eine Verfassungsklage oder ein Volksbegehren auf den Weg zu bringen."

Lillig weist darauf hin, dass das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an die Anforderungen der Sicherstellung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung außerordentlich hohe und strenge Rechtfertigungshürden aufgestellt haben. "Doch weder das geplante Gesetz noch dessen Begründung setzen sich hiermit überhaupt nur auseinander. Vielmehr wird schlicht mit der Erforderlichkeit einer Verwaltungsvereinfachung und einer schnelleren Datengewinnung argumentiert", sagt der LEV-Vorsitzende.

Die LEV will, dass für die Eltern und Schüler erkennbar und nachvollziehbar gemacht wird, warum eine automatisierte Datenerhebung und Datenweitergabe überhaupt erforderlich ist. Außerdem muss die Sicherheit der Daten oberste Priorität haben.

"Es handelt sich hier um persönliche Daten von Kindern und Eltern, deren Gewinnung und Nutzung aus kommerziellen und anderen Beweggründen von großem Interesse sind. Es ist uns völlig unverständlich, wie leichtfertig mit dieser gesamten Problematik umgegangen wird", führt Lillig weiter aus. Da alle Schülerhaushalte in Bayern betroffen sind, geht es hier um die Daten von bis zu einem Drittel der bayerischen Bevölkerung.

"Die geplante Übermittlung und Speicherung in dieser Tiefe hält nach Ansicht der Eltern einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht stand", erklärt Lillig und erläutert, dass an vielen Schulen der Internetzugang über WLAN, dem denkbar unsichersten Weg, erfolgt. Auch die Datenübermittlung solle über das öffentliche Internet erfolgen. Auch hier drohten Risiken, die derzeit nicht einschätzbar seien.

Bildungsverläufe abzubilden ist kein überragend wichtiges Allgemeingut, das eine Datenerhebung und vor allem eine überregionale Datenverarbeitung im geplanten Ausmaß erlaubt.


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