Gleiche Einbringverpflichtung für alle Schüler beim Abitur
Schülerinnen und Schüler von Gymnasien, Integrierten Sekundarschulen und beruflichen Gymnasien müssen beim Abitur die gleiche Anzahl von Kursnoten einbringen. Das sieht der Entwurf zur Änderung der "Verordnung über die gymnasiale Oberstufe" der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vor.
31.03.2010 Pressemeldung Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und ForschungDamit wird die Einbringverpflichtung für Schülerinnen und Schüler von Gymnasien im 12-jährigen Bildungsgang und Integrierten Sekundarschulen und beruflichen Gymnasien im 13-jährigen Bildungsgang einheitlich geregelt. Während der Qualifikationsphase, die die letzten beiden Schuljahre bis zum Abitur umfasst, müssen die Schülerinnen und Schüler insgesamt 24 Grundkurse und 8 Leistungskurse einbringen. Das bedeutet: Die Noten dieser Kurse gehen in die Abiturnote ein.
Bei der Belegverpflichtung, darunter versteht man die Anzahl von Kursen, die Schülerinnen und Schüler in der Qualifikationsphase besuchen müssen, ist eine unterschiedliche Regelung erforderlich. Grund ist die verschieden lange Schulzeit: Während die Integrierten Sekundarschulen und die beruflichen Gymnasien in der Regel nach 13 Schuljahren zum Abitur führen, ist dies bei den Gymnasien bereits nach 12 Jahren der Fall. Das bedeutet, dass die Gymnasiasten mehr Kurse - 8 Leistungskurse und in der Regel 32 Grundkurse - belegen müssen, um die insgesamt im Rahmen der Kultusministerkonferenz vereinbarte Gesamt-Wochenstundenzahl von Klassenstufe fünf bis zum Abitur (265 Jahreswochenstunden) zu erreichen. Schülerinnen und Schüler der Integrierten Sekundarschule und des beruflichen Gymnasiums müssen 8 Leistungskurse und mindestens 25 Grundkurse belegen.
Der Entwurf der Verordnung geht nun in das übliche Anhörungsverfahren. Die Verordnung tritt mit Beginn des kommenden Schuljahres 2010/11 in Kraft und gilt erstmals für alle Schülerinnen und Schüler, die dann in die Qualifikationsphase eintreten werden.
Bildungssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner: "Mit meinem Vorschlag ist gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler von Integrierten Sekundarschulen, beruflichen Gymnasien und Gymnasien bei der Ermittlung des Abiturergebnisses den gleichen Regelungen unterliegen. Gleichzeitig trägt die Regelung der unterschiedlich langen Schulzeit Rechnung."
Nach Angaben der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung haben bisher schon viele Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe mehr Kurse belegt als sie verpflichtet gewesen wären. Dadurch haben sie bei der Auswahl der Kursergebnisse, die in die Abiturnote eingehen, mehr Möglichkeiten. Die Schulen werden ausdrücklich ermuntert, ein attraktives Kursangebot anzubieten. Hierzu sollen Zusatzkurse und fächerverbindende Seminarkurse gehören, mit denen sich Schülerinnen und Schüler spezielle Lerninhalte erarbeiten und zusätzliche Kenntnisse erwerben können.
Hintergrund:
Die letzten beiden Schuljahre, die mit dem Abitur abgeschlossen werden, bilden die Qualifikationsphase (Kursphase). Schülerinnen und Schüler der Gymnasien treten in diese nach 10 Schuljahren ein, die der Integrierten Sekundarschulen und der beruflichen Gymnasien nach 11 Schuljahren. Sie wählen für diese beiden Jahre Leistungs- und Grundkurse. Ingesamt muss eine bestimmte Anzahl von Kursen belegt werden (Belegverpflichtung). Die Noten der meisten, aber nicht aller Kurse gehen dann in die Abiturnote (Einbringverpflichtung) ein. Die Abitur-Prüfung erfolgt schließlich in drei schriftlichen Fächern und einem mündlichen Fach. Hinzu kommt die Fünfte Prüfungskomponente, in der Schülerinnen und Schüler z. B eine eigene Arbeit zu einem speziellen Thema verfassen und präsentieren müssen.
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