Inklusion – ein emotionsgeladenes Thema
Das Thema Inklusion ist komplex. Wenn es um Kinder geht, die es schwer haben in unserer Gesellschaft, verbieten sich vereinfachende Botschaften und Zuspitzungen. Das sollte auch für diejenigen handlungsleitend sein, die Inklusion ungeachtet aller Schwierigkeiten im Alltag der rheinland-pfälzischen Schwerpunktschulen schnellstmöglich weiter vorantreiben und die durchaus erfolgreich arbeitenden Förderschulen baldmöglichst abschaffen wollen. Der VDR warnt vor den schwerwiegenden Folgen unzureichender Ressourcen und sieht über die Schieflage von Anspruch und Wirklichkeit in Sachen Inklusion nicht einfach hinweg.
21.11.2012 Pressemeldung Verband Reale Bildung"Maßstab muss das Wohl unserer Kinder sein, und deshalb sollte das derzeit Machbare im Blick behalten werden – auch um Erwartungen zu vermeiden, die nicht erfüllbar sind", so der VDR-Landesvorsitzende Bernd Karst. "Die glühenden Verfechter einer schnellen Inklusion erwecken dagegen den Anschein, die erfolgreiche Integration behinderter Kinder in die Regelschule hänge allein vom guten Willen der aufnehmenden Schule bzw. deren Lehrerschaft ab." Die Parole "Schafft die Förderschulen ab" ist das, was in der Öffentlichkeit hängen bleibt. Tatsächlich ist es aber nicht verantwortbar, bewährte Strukturen zu beseitigen, ohne dass es außerhalb von Labor-, Modell- und Leuchtturmschulen tragbare Konzepte für eine weitreichende Inklusion gibt. Letztlich trägt der hier aufgebaute Druck zu einer massiven Verunsicherung der Eltern bei, die bei ihrer schwierigen Entscheidung zwischen Förderschule und Schwerpunktschule nur eines leiten sollte: Das Wohl ihrer Kinder.
In den rheinland-pfälzischen Schwerpunktschulen haben sich viele engagierte Lehrkräfte aus Gymnasien, Haupt-, Real- und Förderschulen um die Kinder mit und ohne speziellen Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht verdient gemacht. Es ist darum mehr als unfair, mahnende Stimmen der Praktiker abzukanzeln, indem man ihnen das Denken in "Selektionsnormen" und mangelndes Engagement für die ihnen anvertrauten Kinder unterstellt. Den Eltern ein freies Schulwahlrecht einzuräumen, weil man sich erhofft, dass diese – auch durch den öffentlichen Druck – ihre Kinder in die Regelschulen schicken, obwohl es dort an den notwendigen Ressourcen fehlt, ist unverantwortlich – so sollte man das Elternwahlrecht nicht instrumentalisieren.
Für das Gelingen inklusiven Unterrichts sieht der VDR folgende Voraussetzungen:
- Kinder, die bereits in der Grundschule mit Schwierigkeiten auffallen, sollten vor dem Übergang an eine Sekundarschule getestet werden. Dem Eindruck, vor allem verhaltensauffällige Kinder könne man ohne wesentlichen Mehraufwand gut in Regelklassen integrieren, wird von Praktikern vor Ort und von Teilen der Forschung widersprochen. Den Kindern hilft es nicht, wenn schlichtweg geleugnet wird, dass ihnen besondere Förderung zukommen muss.
- Es muss ein tragfähiges Konzept entwickelt werden, wie das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne speziellen Förderbedarf realisiert werden kann. Allen neu an den Start gehenden Schwerpunktschulen sollte mittels eines Orientierungsrahmens konzeptionelle Hilfestellung bei diesem Weg zur Verfügung stehen.
- Die Schulen benötigen ausreichend Vorlaufzeit, um vorhandene Konzepte adaptieren zu können.
- Vom gemeinsamen Unterricht in Schwerpunktschulen müssen alle Kinder profitieren können, also auch die ohne Förderbedarf.
- Dazu muss vor dem Start einer Schwerpunktschule die personelle "Grundausstattung" gesichert sein. Die Teams müssen bereits im Vorfeld zusammenarbeiten und Leitlinien entwickeln können.
- Förderschullehrkräfte sind keine "Springer", die man je nach Bedarfslage von einer Schule zur anderen schicken kann. Im Sinne pädagogischer Kontinuität ist es unabdingbar, dass an Schwerpunktschulen sich belastbare personelle Strukturen etablieren können. Eingearbeitete Teams dürfen nicht aufgrund der unzureichenden Personalressourcen wieder auseinandergerissen werden.
- Die Schulträger von Schwerpunktschulen müssen in die Lage versetzt werden, die erforderlichen baulichen Maßnahmen vor dem Start der Schwerpunktschule abzuschließen. Förder- und Schwerpunktschulen sind baulich vergleichbar auszustatten.
- Es müssen ausreichend Fortbildungsangebote gegeben sein, welche die Schwierigkeiten und Herausforderungen im Alltag einer Schwerpunktschule aufgreifen, ausreichend Orientierung leisten und praktisch anwendbares Handlungswissen vermitteln.
- Es muss gesichert sein, dass ausreichend Förderschullehrkräfte zur Verfügung stehen, bevor eine Schwerpunktschule eingerichtet wird. Die derzeitige Ausbildung für das Lehramt an Förderschulen darf nicht entprofessionalisiert werden.
- An jeder Schwerpunktschule muss eine Förderschullehrkraft mit Leitungsfunktion installiert werden, die u.a. auch die Kontakte zu außerschulischen Partnern koordiniert.
- Gegenüber den Integrationshelfern sollte die Schulleitung der Schwerpunktschule weisungsbefugt sein. Für die Tätigkeit der Integrationshelfer sollen Mindeststandards definiert werden.
- Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und darum sind alle Schularten in der Pflicht, Kinder mit bestimmten Förderbedarfen aufzunehmen, die mit der notwendigen Unterstützung dort unterrichtet werden können.
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