Realschullehrer NRW

Inklusion: So nicht!

lehrer nrw lehnt den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Inklusion komplett ab. "Wir befürworten die Inklusion ausdrücklich, aber der vorliegende Gesetzentwurf läuft dem Gedanken der Inklusion zuwider und droht, einen tatsächlichen Inklusionsprozess zu gefährden", erklärt Brigitte Balbach, Vorsitzende von lehrer nrw.

05.06.2013 Pressemeldung lehrer nrw

Anlässlich der heutigen Anhörung im Landtag zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) legt lehrer nrw aus einer Fülle von Kritikpunkten einen Forderungskatalog mit vier Schwerpunkten vor:

1. Erhalt der Förderschulen

NRW verfügt über ein gutes, differenziertes Förderschulsystem, das in der Lage ist, qualifiziert sämtliche sonderpädagogischen Förderbedarfe abzudecken. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13.12.2006 fordert nicht, wie von der Landesregierung fälschlicherweise behauptet, "das gemeinsame zielgleiche und zieldifferente Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung in der allgemeinen Schule", sondern gem. Art 24 Abs. 2 a) VN-Konvention, dass Menschen mit Behinderung nicht aufgrund ihrer Behinderungen vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Dies erfordert mitnichten die Abschaffung der Förderschulen. "Es muss gelingen, die Qualität des bestehenden Fördersystems zu erhalten und darauf aufzubauen", so Balbach.

Wer die Förderung behinderter Kinder in besonderen Schulen als Diskriminierung bezeichnet, diskriminiert damit auch die Lehrkräfte, die dort hervorragende Arbeit leisten. Tatsächlich fängt Inklusion in den Förderschulen an! Sie halten wesentlich mehr qualitativ angemessene Möglichkeiten vor, als jede öffentliche Schule dies jemals könnte. Daran kann man zur Weiterentwicklung anknüpfen. "Wer den hohen Wert, den Förderschulen bezüglich der individuellen Förderung erreicht haben, missachtet und abschafft, braucht nicht mehr von individueller Förderung zu reden", betont Balbach.

2. Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel

Die Landesregierung ist offensichtlich nicht bereit, die geplanten inhaltlichen Veränderungen mit ausreichenden finanziellen Ressourcen abzusichern. Das Konnexitätsprinzip wird missachtet, die Kommunen mit den gravierenden Veränderungen ihrer Schullandschaften allein gelassen. Lern- und Lehrbedingungen in Nordrhein-Westfalen müssen vergleichbar sein und dürfen nicht von der Finanzkraft der Schulträger abhängen. Klagen der Kommunen sind daher absehbar. Während der langwierigen gerichtlichen Klärung werden dann Tatsachen geschaffen, die nicht umkehrbar sind.

Geradezu gefährlich ist die offenkundige Absicht der Landesregierung, die Feststellung des individuellen Förderbedarfs obsolet werden zu lassen. Denn was nicht festgestellt ist, muss auch nicht gefördert werden (Kosten!). Stattdessen will die Landesregierung in erster Linie die Eltern entscheiden lassen, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf überhaupt festgestellt werden soll. Die Experten-Perspektive der Lehrkräfte vor Ort, die sich täglich mit den Kindern beschäftigen, wird systematisch ausgeblendet. Inklusion wird beliebig.

3. Lehrkräfte nicht allein lassen

Die Lehrkräfte werden in der neuen Situation allein gelassen mit ihren Bedenken und Ängsten. Das trifft sowohl die Lehrer an den öffentlichen Schulen, die das gemeinsame Lernen auf den Weg bringen sollen, als auch die bewährten Förderschullehrer, die sich mit ihrer Schulform vor dem "Aus" sehen. Ein landesweites Fortbildungskonzept zur Inklusion für alle Lehrkräfte ist bisher Fiktion. Ganz im Sinne der rot-grünen Doktrin ("Kein Kind darf zurückbleiben") fordert lehrer nrw, jede Lehrkraft mitzunehmen, keine Lehrkraft zurück zu lassen! Dazu braucht es ein Fortbildungskonzept, das sicherstellt, dass in den kommenden fünf Jahren die Lehrkräfte in NRW fortgebildet werden – und zwar alle.

4. Lasst Lehrkräfte Pädagogen sein!

Ein weiterer gravierender Kritikpunkt ist das Alleinlassen der Lehrkraft im Klassenzimmer. Eine Doppelbesetzung "Lehrer / Förderschullehrer" ist aktuell nicht mehr vorgesehen. Jede Lehrkraft ist künftig mit der neuen Herausforderung auf sich gestellt. Die scharfen pädagogischen Vorgaben des Schulministeriums, wie zu unterrichten ist, engen die Lehrkraft so ein, dass von pädagogischer Freiheit keine Rede mehr sein kann. Einen gemeinsamen Unterrichtsgegenstand, ein gemeinsames Lernziel wird es nicht mehr geben können. Jedes Kind muss (s)ein Ziel erreichen. Die Lehrkraft muss sich besonders um die langsameren Lerner kümmern, um ihre "Teilhabe am Wissen" zu garantieren. Wer traut sich denn noch, auf mögliche Probleme und kritische Folgen für die leistungsstärkeren Schüler hinzuweisen? Wer fördert sie? Werden sie auch mitgenommen?

Ansprechpartner

lehrer nrw

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